Rund 1.000 Verfahren leiten der vzbv und die Verbraucherzentralen pro Jahr ein. Mehr als 50 Prozent der Fälle werden außergerichtlich beigelegt. In etwa 20 bis 25 Prozent der Fälle wird Klage erhoben.
Urteil des BGH vom 20.10.2005 (Az: III ZR 37/05)
Verbraucher können bei strittigen Dialer- und Mehrwertdienste-Rechnungen ihr Geld von so genannten Verbindungsnetzbetreibern zurückfordern, sofern sie unter Vorbehalt gezahlt haben.