Urteil vom 27.02.2023 | 4 O 643/22 | Landgericht Dessau-Roßlau
Das Landgericht Dessau-Roßlau hat auf Antrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) eine einstweilige Verfügung gegen die Sparkasse Wittenberg erlassen. Auf Überweisungsträgern der Sparkasse sollten Verbraucher:innen durch ihre Unterschrift nicht nur der Überweisung, sondern gleichzeitig auch den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie dem Preis- und Leistungsverzeichnis zustimmen. Das Gericht untersagte der Sparkasse dieses Vorgehen.
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