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Datum: 17.04.2023

Wärmewende: Förderung für Heizungsaustausch konkretisieren

vzbv nimmt Stellung zur geplanten Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

  • Orientierung über tatsächlich verfügbare Optionen beim Heizungstausch muss verbessert werden.
  • Mieter:innen benötigen mehr Schutz vor überhöhten Heizkosten.
  • Verbraucher:innen müssen vor Kostenfallen geschützt werden.
Monteur öffnet eine Gastherme

Quelle: Ruslan Ivantsov - Adobe Stock

Die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll dafür sorgen, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung möglichst mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird. Da diese Vorgaben Verbraucher:innen vor finanzielle Herausforderungen stellen werden, braucht es vor allem für Haushalte mit geringen Einkommen ein Förderprogramm, das sie die Investitionskosten für neue, klimafreundliche Heizungen stemmen lässt. Außerdem fehlt es noch an klarer Orientierung, welche Heizungstausch-Optionen tatsächlich verlässlich zur Verfügung stehen werden. Hierdurch drohen den Verbraucher:innen unnötige Kostenfallen.

„Die Pläne der Bundesregierung für eine sozial gestaffelte Förderung beim Heizungstausch müssen rasch konkretisiert werden, damit die Verbraucher:innen die Wärmewende mitgehen können. Finanzielle Risiken durch Unklarheiten bei der Heizungsumrüstung dürfen nicht auf private Haushalte abgewälzt werden. Kostenfallen, etwa durch falsche Versprechungen zur Nutzung von Wasserstoff, müssen verhindert werden“, sagt Ramona Pop, Vorständin beim vzbv.

Klarere Orientierung bei Heizungsoptionen schaffen

Verbraucher:innen sollen verschiedene Heizungssysteme zur Auswahl haben, um die Erneuerbare-Energien-Vorgabe beim Heizungstausch zu erfüllen. Diese Wahlfreiheit kann dazu führen, dass Menschen aufgrund falscher Versprechungen der Industrie in Mehrkosten getrieben werden. Beispielsweise sind als H2-ready beworbene Gasheizungen derzeit nicht in der Lage, zu 65 Prozent mit klimaneutral erzeugtem Wasserstoff betrieben zu werden. Selbst wenn Wasserstoff oder andere grüne Gase einmal in ausreichender Menge zur Verfügung stünden, wären diese Brennstoffe wahrscheinlich extrem teuer. Für Verbraucher:innen würde sich die neu eingebaute Gasheizung als Kostenfalle erweisen.

Das GEG muss daher für Verbraucher:innen klare Orientierung hinsichtlich der tatsächlich verfügbaren und bezahlbaren Optionen zur Erfüllung der Vorgabe von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien im Gebäudebereich geben.

Mieter:innen vor zu hohen Kosten schützen

Der vzbv begrüßt, dass der Gesetzentwurf eine Klausel zum Schutz der Mieter:innen vor zu hohen Brennstoffkosten enthält. So sollen Vermieter:innen Brennstoffkosten nur noch zu der Höhe auf ihre Mieter:innen umlegen dürfen, die bei Nutzung einer hinreichend effizienten Wärmepumpe anfiele. In der konkreten Ausgestaltung sieht der vzbv hier allerdings noch Verbesserungsbedarf. Zudem braucht es eindeutige Regelungen zur Höhe der umlagefähigen Kosten bei einem Heizungstausch.

Soziale Förderung schnell nachschieben

Damit die Wärmewende gelingen kann, muss die Förderung konkret werden. Die Menschen brauchen schnell Klarheit darüber, welche finanzielle Unterstützung sie erwarten können. Die Förderung muss so aufgesetzt werden, dass alle Antragsstellenden in die Lage versetzt werden, die Investitionen bei einem Heizungstausch stemmen zu können. Deshalb kommt es darauf an, dass diese sozial gerecht gestaltet wird und vor allem Haushalte mit geringen Einkommen finanziell unterstützt.

Download

23-04-11_Stn_vzbv_GEG_65_Prozent_EE_final

Für eine verbraucherfreundliche Ausgestaltung der Wärmewende

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zum Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für ein Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Heizkostenverordnung sowie zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung

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