Datum: 03.04.2023

Heizungswende: Bundesregierung muss Förderpläne schnell nachreichen

Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop zur Einigung der Bundesregierung beim Gebäudeenergiegesetz

Die Bundesregierung hat sich auf einen Gesetzesentwurf geeinigt, der die Vorgabe umsetzen soll, dass ab 2024 nur noch neue Heizungen eingebaut werden dürfen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden können.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt diese Einigung, da hierdurch endlich mehr Klarheit für die Verbraucher:innen geschaffen wird, welche Art von Heizungen ab nächstem Jahr noch eingebaut werden dürfen. Zum Austausch alter Öl- und Gasheizungen gibt es angesichts der andauernden fossilen Energiepreiskrise und den Klimaschutzzielen der Bundesregierung langfristig keine Alternative.

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:

Pressefoto 1: Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband

Quelle: © Die Hoffotografen GmbH / Christine Blohmann / vzbv

Viele Menschen sind grundsätzlich bereit, auf erneuerbare Energien umzuschwenken, sorgen sich aber, dass sie die damit verbundenen Investitionen nicht schultern werden können. Die Bundesregierung muss schnell für Klarheit sorgen, wie die große Herausforderung der Wärmewende für die Menschen bezahlbar bleibt.

Es ist deshalb richtig, dass die Bundesregierung plant, eine sozial differenzierte Förderung aufzusetzen, damit Menschen mit geringen und mittleren Einkommen finanziell nicht überfordert werden. Die Details, wie genau diese zusätzliche Förderung funktioniert, sind jedoch noch nicht bekannt. Die Bundesregierung muss deshalb so schnell wie möglich aufzeigen, welche Gruppen mit welcher Förderung rechnen können.

Weiterhin sieht der Entwurf verschiedene Übergangsfristen und eine Härtefallregelung vor. Auch dies sind wichtige Schritte, um sicherzustellen, dass die Verbraucher:innen von den neuen Vorgaben nicht überfordert werden. Die Wärmewende wird ein Marathon und kein Sprint.

Auch die Belange von Mieter:innen müssen hinreichend adressiert und berücksichtigt werden. Vermieter dürfen die Kosten des Heizungsaustauschs nicht einfach über die Modernisierungsumlage auf die Mieter:innen abwälzen. Es braucht zweckmäßige Mieterschutzregelungen, um eine einseitige Belastung betroffener Mieter:innen zu verhindern. Die Wärmewende darf nicht einseitig zu ihren Lasten vollzogen werden.

Gleichzeitig muss jedoch aber auch sichergestellt werden, dass alle im Gesetz verankerten Erfüllungsoptionen bei der Heizung auch tatsächlich geeignet sind, umgehend mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben zu werden. Der Einbau einer neuen Heizungsanlage ist für viele Haushalte eine große Investition, die gut geplant werden muss.

Verbraucher:innen sollten bei einem geplanten Wechsel der Heizung in jedem Fall eine unabhängige Energieberatung aufsuchen – unabhängig für welche Heizungsoption sie sich entscheiden wollen.

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