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Datum: 22.03.2023

Recht auf Reparatur endlich auf den Weg bringen

Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop zur EU-Initiative zum Recht auf Reparatur und dem Aktionsprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“

Wenn Produkte oder elektrische Geräte kaputtgehen, landen sie oft im Müll. Das ist schlecht für die Umwelt und ärgerlich für Verbraucher:innen. Die Alternative, Produkte reparieren zu lassen, ist bisher oft umständlich oder zu teuer. Als Schritt raus aus der Wegwerfwirtschaft hat das Bundesverbraucherschutzministerium (BMUV) vor einem Jahr das Aktionsprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ angekündigt. Konkrete Vorhaben liegen bislang nicht vor. Die EU-Kommission stellt am 22. März eine Initiative zum „Recht auf Reparatur“ vor.

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:

Hand in blauem Handschuh repariert ein Handy

Quelle: TimeStopper - AdobeStock

Ein Jahr ist es nun her, dass das Aktionsprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ von der Bundesregierung vollmundig angekündigt wurde. Auf ein Programm mit konkreten Vorschlägen warten wir bis heute. Dass nun die Europäische Kommission einen Vorschlag für ein Recht auf Reparatur vorlegt, kann eine Chance sein.

Die Bundesregierung muss sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass Hersteller verbindliche Angaben zu Reparierfähigkeit und Lebensdauer eines Produktes machen müssen. Um nachhaltige Entscheidungen treffen zu können, brauchen Verbraucher:innen diese Informationen vor dem Kauf.

Berlin muss aber nicht auf Brüssel warten, die Bundesregierung sollten ganz im Sinne ihres Aktionsprogramms „Reparieren statt Wegwerfen“ eigene Maßnahmen vorlegen. Ein Reparaturbonus – also ein staatlicher Zuschuss zu den Reparaturkosten – wäre ein erster Schritt und eine finanzielle Entlastung für Verbraucher:innen, die gleichzeitig gut ist für Klima und Umwelt. Jede Reparatur verlängert die Lebensdauer eines Produkts. Das reduziert klimaschädliche Emissionen und schont die Umwelt.

 
Hintergrund

Der vzbv fordert die Einführung eines bundesweiten Reparaturbonus für Elektro- und Elektronikgeräte, um Verbraucher:innen finanziell zu entlasten und Elektroschrott zu reduzieren.

Laut Auswertung des Leipziger Bonusmodells in 2022 profitierten insbesondere Haushalte mit geringerem Einkommen vom Reparaturbonus. In Thüringen wurden im Zeitraum zwischen 31. Mai und 31. Juli 2022 Reparaturen von über 1.400 Mobiltelefonen, über 600 Waschmaschinen und knapp 460 Kaffeemaschinen subventioniert. Umfragen zufolge wollen Verbraucher:innen reparieren. Die hohen Kosten im Verhältnis zum Neukauf hindern sie aber daran.

Weitere Informationen

23 03 20 2-Seiter Reparaturbonus

Das Recht auf Reparatur braucht einen Reparaturbonus

vzbv-Papier | März 2023

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PDF | 142.7 KB

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