- Mehr Energieeffizienz erleichtert Verbraucher:innen die Kaufentscheidung.
- Kritik: Kosten für Ersatzteile fließen nicht in die Bewertung des neuen Reparierbarkeitsindex ein.
- Verbraucherzentrale fordert: Haltbarkeit und Reparierbarkeit müssen für alle Produkte ausgewiesen werden.

Quelle: fizkes - AdobeStock
Ob sich ein defektes Smartphone oder Tablet reparieren lässt, ist bislang nur schwer ersichtlich. Ändern soll das eine neue EU-Vorschrift, die ab 20. Juni in Kraft tritt: Künftig soll ein Energieetikett Informationen zu Reparierbarkeit und Zuverlässigkeit sichtbar machen, und so bei elektronischen Geräten die Wahl nachhaltiger Produkte erleichtern. Ein Problem löst das Etikett aber nicht: Ersatzteile und Reparaturen sind oft teuer.
„Das geplante Energieetikett der EU wird die Wahl nachhaltiger Produkte erleichtern. Ziel ist, dass Smartphones oder Tablets länger genutzt werden können. Das ist ein echter Fortschritt. Leider greift die neue Regulierung zu kurz: Statt nur für Smartphones und Tablets brauchen wir das Energieetikett möglichst schnell auch für weitere Produktgruppen“, sagt Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband. „Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass die bis 2030 geplanten Ökodesign-Maßnahmen schnell und ehrgeizig von der EU-Kommission umgesetzt werden.“
Was verbessert sich für Verbraucher:innen?
Das neue Energieetikett für Smartphones und Tablets ähnelt dem Hinweis zum Energieverbrauch, der bereits auf Haushaltsgeräten wie Kühlschränken oder Waschmaschinen zu finden ist. Darüber hinaus bietet das neue Energieetikett zusätzliche Informationen. Auch hier gilt: Je höher die Punktzahl, desto besser ist sie.
So funktioniert das neue Energieetikett:
- Es enthält eine farbcodierte Anzeige zur Angabe der Energieeffizienz
- Informationen zur Haltbarkeit der Batterie bei voller Ladung
- Es gibt Auskunft, wie oft man das Gerät aufladen kann und der Akku hält, ohne mehr als 20 Prozent seiner ursprünglichen Kapazität zu verlieren
- Es informiert über die Widerstandsfähigkeit des Geräts gegen versehentliche Tropfen
- Es gibt Hinweise zum Schutz vor Staub- und Wasser
Neu ist auch, dass bis zu sieben Jahre nach dem Kauf Reparaturanweisungen und Ersatzteile verfügbar sein müssen. Software- und Betriebssystem-Updates müssen mindestens fünf Jahre verfügbar sein.
Reparierbarkeitsindex bietet nur unzureichende Information
Darüber hinaus enthält das Etikett einen Reparierbarkeitsindex. Dieser Index gibt an, wie leicht ein Produkt zerlegt werden kann und wie einfach es ist, Ersatzteile zu finden. Der Preis für Ersatzteile und Reparaturdienstleistungen wird allerdings nicht berücksichtigt. Das bedeutet, dass ein Smartphone der Reparaturklasse „A“ nicht unbedingt billiger zu reparieren sein wird, als ein Smartphone der Reparaturklasse „C“.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, dass nun nachgebessert wird. Frankreich macht es vor: Dort fließt auch der Preis für Ersatzteile in den Reparierbarkeitsindex mit ein. Das würde auch der Erwartung der Verbraucher:innen entsprechen: Laut einer repräsentativen Verbraucherbefragung von Kantar im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands erwarten 88 Prozent der Befragten von einem Reparaturindex mit dem Urteil sehr gut, dass die Reparaturkosten in einem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zum Preis des Produktes stehen.
Hintergrund
Im Jahr 2020 hat die Europäische Kommission mit dem Green Deal einen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft verabschiedet. Ziel ist es, weniger Abfall zu produzieren, natürliche Ressourcen zu schonen und die Kreislauffähigkeit der Produkte zu verbessern. Der Plan beinhaltet auch, die Lebensdauer digitaler Geräte zu verlängern, beispielsweise durch langlebigere Batterien und reparaturfreundliche Designs.
Durch die neu verabschiedete Verordnung über Ökodesign für nachhaltige Produkte (ESPR) wird die Europäische Kommission zudem Regeln entwickeln, mit denen Kleidung, Möbel, Matratzen und Reifen nachhaltiger und länger nutzbar werden.
Methode
Telefonische Befragung (CATI Omnibus – Dual Frame). Grundgesamtheit: Deutschsprachige Wohnbevölkerung in Privathaushalten ab 14 Jahren. Stichprobengröße: 1.006 Befragte. Statistische Fehlertoleranz: max. +/- 3 Prozentpunkte in der Gesamtstichprobe. Erhebungszeitraum: 16.11. bis 17. November 2021. Institut: Kantar.