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Datum: 22.03.2023

EU-Verbandsklage: Die Zeit wird knapp

Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop zum ausbleibenden Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie

Die Bundesregierung hat heute überraschend keinen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie in Deutschland veröffentlicht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, die neue Sammelklage schnell auf den Weg zu bringen und verbraucherfreundlich auszugestalten. vzbv-Vorständin Ramona Pop kommentiert:

Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), vor blauem Hintergrund mit Logo vzbv

Quelle: Die Hoffotografen GmbH / Christine Blohmann / vzbv

Für die Umsetzung der EU-Verbandsklage wird die Zeit knapp. Laut EU-Recht muss das Gesetz bereits ab dem 25. Juni 2023 angewendet werden. Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung diese wichtige Entscheidung auf die lange Bank schiebt. Und es darf dann nicht heißen, dass für ein verbraucherfreundliches Gesetz keine Zeit mehr sei. 

Die Bundesregierung muss jetzt endlich handeln und den Verbraucher:innen durch eine verbraucherfreundliche Gestaltung des Gesetzes ermöglichen, berechtigte Ansprüche niedrigschwellig durchzusetzen. Insbesondere muss eine Anmeldung auch noch nach einem Urteil möglich sein, damit möglichst viele Geschädigte von der Verbandsklage profitieren können.

Die Umsetzung der europäischen Verbandsklagenrichtlinie ist ein enorm wichtiges verbraucherpolitisches Vorhaben in dieser Legislaturperiode. Mit einer starken Sammelklage können Verbraucher:innen bestehende Verbraucherrechte in Zukunft besser durchsetzen. Wenn Unternehmen sich nicht fair verhalten und auf Kosten von Verbraucher:innen Massenschäden verursachen, muss es Betroffenen und klagebefugten Verbänden möglichst einfach gemacht werden, das zu korrigieren. Es gibt keinen Grund, Unternehmen zu schonen, die eine Vielzahl ihrer Kund:innen übervorteilt haben. Eine verbraucherfreundliche Sammelklage entlastet nicht zuletzt die Gerichte von massenhaften Einzelklagen, die nach dem gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu unzulässigen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen erneut bevorstehen könnten.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung schon die erste Frist im Dezember 2022 hat verstreichen lassen und sich in zentralen Punkten offenbar nicht einigen kann. Erst nachdem die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat, hat Bundesjustizminister Marco Buschmann im Februar einen Referentenentwurf veröffentlicht.

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