Verbraucherinnen und Verbraucher haben das Recht auf eine angemessene medizinische Versorgung und menschenwürdige Pflege. Sie sollen gesund werden - und gesund bleiben. Versorgungsqualität und Patientensicherheit müssen gleichberechtigt neben Ausgabenbegrenzung stehen.
Gegen die Stimmen der Patientenvertretung, zu der auch der vzbv gehört, hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, dass die ambulante nuklearmedizinische CT (PET-CT) in absehbarer Zeit nicht zur Kassenleistung wird....
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat auf Antrag der Patientenvertretung, zu der auch der vzbv gehört, die Unterkiefer-Protrusionsschiene (UPS) für Erwachsene mit einer obstruktiven Schlafapnoe als Behandlungsalternative beschlossen.
...
Die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bedauert, dass die Teilentfernung der Mandeln künftig nur bei vergrößerten Mandeln von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird. Bei häufig entzündeten Mandeln wird weiterhin nur die Komplettentfernung bezahlt.