Rund 1.000 Verfahren leiten der vzbv und die Verbraucherzentralen pro Jahr ein. Mehr als 50 Prozent der Fälle werden außergerichtlich beigelegt. In etwa 20 bis 25 Prozent der Fälle wird Klage erhoben.
Das Widerrufsrecht des Käufers gem. § 355 BGB verwirkt nicht bei Überschreitung der in § 357 Abs. 1 BGB statuierten Frist zur Rücksendung der Ware innerhalb von vierzehn Tagen.
Der Verbraucher kann seine auf Abschluss eines Verbrauchervertrags gerichtete Willenserklärung widerrufen, auch wenn der Vertrag zuvor gekündigt wurde; gleiches gilt, wenn die Parteien den Vertrag vor Ausübung des Widerrufsrechts einvernehmlich beendet haben, ohne sich zugleich über das...
Der vzbv fordert eine flächendeckende und sichere Versorgung mit Arzneimitteln – unabhängig vom Vertriebsweg. In Zeiten der Digitalisierung dürfe der Arzneimittelversand nicht pauschal verboten werden. Wichtig sei aber, die Einhaltung rechtlicher Vorgaben....