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Quelle: YakobchukOlena - fotolia.com

Datum: 28.08.2025

Urteil zu Google Flights: Angaben zur Emissionseinsparung waren irreführend

Verbraucherzentrale klagt erfolgreich gegen Google Ireland Limited

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  • Das Suchportal Google Flights gab bei Flugangeboten auch vermeintliche Emissionseinsparungen bei einzelnen Flügen an
  • Dass es sich um bloße Schätzungen handelt, war nicht klar erkennbar
  • Landgericht Berlin: Verbraucher:innen wurden durch die angezeigte Emissionseinsparung auf dem Suchportal getäuscht

Google darf auf dem Suchportal Google Flights keine Emissionseinsparungen für Flüge angeben, ohne deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich um bloße Schätzungen handelt. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden, der dem Tech-Konzern Verbrauchertäuschung vorgeworfen hatte.

„Googles Prozentangaben zu Emissions-Einsparpotenzialen bei Flügen sind Schätzgrößen, mehr nicht. Das muss das Unternehmen klar erkennen lassen. Der wirkliche CO2-Ausstoß eines Flugs hängt von vielen Faktoren ab, wie dem tatsächlich eingesetzten Flugzeug, seinem technischen Zustand, der Auslastung und den Wetterbedingungen. Prozentgenaue Angaben zu Emissions-Einsparungen lange vor dem Flug sind Augenwischerei. Außerdem blieb auf Google Flights völlig im Dunkeln, warum es bei dem Flug zu der vermeintlichen Emissionseinsparung kommt“, sagt Kerstin Hoppe, Reiserechtsexpertin im Verbraucherzentrale Bundesverband.

Emissionseinsparung beruht auf Schätzung

Das Suchportal zeigt bei den Flugoptionen unter anderem einen CO2-Verbrauch an. Bei einigen Flügen finden sich Prozentzahlen, die auf Emissions-Einsparungen hinweisen sollen. Für einen Lufthansa-Flug von Frankfurt am Main nach Paris wurden zum Zeitpunkt der Klageeinreichung zum Beispiel „61 kg CO2e“ und - grün hervorgehoben - „-31 % Emissionen“ angezeigt. Dabei handelte es sich um eine modellhafte Schätzung der Emissionseinsparung im Vergleich zu den Emissionen, die ein Flug auf dieser Route im Durchschnitt verursacht. Das erfuhren Nutzer:innen aber nur, wenn sie den Mauszeiger über dem eingekreisten „i“ neben der angezeigten Emissionseinsparung bewegten („Mouse-Over“) und den daraufhin eingeblendeten Text lasen.

Angaben zur Emissionseinsparung waren irreführend

Das Landgericht Berlin folgte der Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands, dass die Angaben zum CO2-Ausstoß auf Google Flights irreführend waren. Sie erweckten den falschen Eindruck, dass es sich bei den beworbenen Emissionseinsparungen um die tatsächliche Einsparung von Emissionen auf dem konkreten Flug handele und nicht um eine bloße Schätzung.

Die Richter betonten, dass bei umweltbezogenen Angaben ein besonders strenger Maßstab gelte, um eine Verbrauchertäuschung zu vermeiden. Deshalb hätte Google unmissverständlich und sofort wahrnehmbar darauf hinweisen müssen, dass es sich bei den CO2-Angaben lediglich um Schätzwerte mit beschränkter Aussagekraft handelt. Eine bloße Verlinkung auf nähere Informationen oder der nur mittelbar wahrnehmbare Hinweis bei Aktivierung des „Mouse-Over“ reiche nicht aus.

Mittlerweile taucht bei Google Flights das Wort „geschätzt“ direkt unter den Prozentzahlen zu den Emissionen auf.

Urteil des LG Berlin II vom 27.05.2025, Az. 15 O 349/24 – nicht rechtskräftig

Datum der Urteilsverkündung: 27.05.2025
Aktenzeichen: Az. 15 O 349/24 – nicht rechtskräftig
Gericht: Landgericht Berlin II

Urteil des Landgericht Berlins II von 27.05.2025 | Az. 15 O 349/24 – nicht rechtskräftig

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