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Drei Männer sitzen vorm Fernseher, auf dem ein Fußballspiel läuft. Sie unterhalten sich.

Quelle: iStock - svetikd

04.09.2026

DAZN-Geschädigte müssen jetzt schnell sein

Betroffene können sich nur noch bis 25. September der Verbraucherzentrale-Sammelklage gegen DAZN anschließen

Drei Männer sitzen vorm Fernseher, auf dem ein Fußballspiel läuft. Sie unterhalten sich.

Quelle: iStock - svetikd

  • Der Sport-Streamingdienst DAZN hat 2021 und 2022 die Preise in laufenden Verträgen stark erhöht.
  • Die Verbraucherzentrale klagt, weil sie die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unzulässig hält.
  • Mit der Sammelklage sollen DAZN-Geschädigte zu viel gezahltes Geld zurückerhalten.

Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamm ist klar: Streaming-Kundinnen und -Kunden können sich nur noch bis zum 25. September der Sammelklage gegen DAZN anschließen. Dafür müssen sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Die Anmeldung ist kostenlos. Mit der Klage macht sich die Verbraucherzentrale für Menschen stark, deren Abos DAZN 2021 oder 2022 ohne ihre Zustimmung verteuert hat.

Sebastian Reiling

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Sebastian Reiling
Referent im Team Sammelklagen

Das Gericht hat in der Verhandlung erkennen lassen, dass es die einseitigen Preiserhöhungen von DAZN in 2021 und 2022 für unwirksam hält. Betroffene können also auf Rückzahlungen hoffen. Entscheidend ist jetzt: Wer von den Preiserhöhungen betroffen war, sollte nicht länger warten. Nur wer sich spätestens am 25. September anmeldet, kann von der Sammelklage profitieren.

Die Verbraucherzentrale stellt einen Online-Klage-Check bereit. Damit können DAZN-Abonnent:innen prüfen, ob der eigene Fall zur Sammelklage passt. Der Check liefert auch einen Textbaustein für die Anmeldung.

DAZN hat die Preise in laufenden Verträgen 2021 und 2022 ohne Zustimmung der Kund:innen erhöht. Die Verbraucherzentrale hält die verwendeten Vertragsklauseln für unzulässig und die damaligen Preiserhöhungen daher für rechtswidrig. Mit der Sammelklage will sie erreichen, dass Betroffene zu viel gezahltes Geld zurückerhalten.

Die Klage umfasst die einseitigen Preiserhöhungen 2021 und 2022 für monatlich kündbare Abos und Jahres-Abos:

  • Preiserhöhung August 2021

Der Preis stieg mit Wirkung ab August 2021 von 11,99 auf 14,99 Euro pro Monat. Bei Jahres-Abos stieg er ab dem nächsten Abrechnungszeitraum von 119,99 auf 149,99 Euro pro Jahr. Bei Jahres-Abos mit Einmalzahlung kann DAZN den erhöhten Preis in 2022 abgerechnet haben.

  • Preiserhöhung August 2022

Der Preis stieg mit Wirkung ab August 2022 von 14,99 auf 29,99 Euro pro Monat. Bei Jahres-Abos stieg er ab dem nächsten Abrechnungszeitraum von 149,99 auf bis zu 299,99 Euro pro Jahr. Bei Jahres-Abos mit Einmalzahlung kann DAZN den erhöhten Preis in 2023 abgerechnet haben.

Preise für Neuverträge sind nicht Bestandteil der Klage.

Aktuelle und ehemalige Abo-Inhaber:innen finden mit dem Online-Klagecheck der Verbraucherzentrale auf sammelklagen.de/verfahren/dazn in wenigen Minuten heraus, ob sie bei der Klage mitmachen können.

Das Oberlandesgericht Hamm hat angekündigt, dass es das Urteil am 18. November 2026 verkünden wird.

Die Sammelklage richtet sich an aktuelle und ehemalige DAZN-Abonnent:innen, deren laufendes DAZN-Abo 2021 oder 2022 von einer der genannten Preiserhöhungen betroffen waren. Ob der Vertrag mit DAZN noch besteht, spielt keine Rolle. Ob eine Teilnahme im Einzelfall möglich ist, zeigt der Klage-Check der Verbraucherzentrale unter: sammelklagen.de/verfahren/dazn

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Sammelklage - der Ablauf im Überblick

Quelle: Verbraucherzentrale

Sammelklage - der Ablauf im Überblick

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