Ein Mann und eine Frau blicken zusammen auf ein Dokument, das der Mann in der Hand hält

Quelle: Hirurg - iStock

Datum: 10.09.2025

Irreführende Werbung für digitalen Pflegeantrag

Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Perulatus GmbH überwiegend erfolgreich.

Ein Mann und eine Frau blicken zusammen auf ein Dokument, das der Mann in der Hand hält

Quelle: Hirurg - iStock

  • Privater Anbieter erweckte auf seiner Internetseite den Eindruck einer staatlichen Behörde
  • Digitaler Pflegeantrag sollte angeblich für eine Erfolgsquote von 95 Prozent sorgen
  • Landgericht München: Internetauftritt war teilweise irreführend

Das Landgericht München hat der Perulatus GmbH untersagt, auf seiner Internetseite den Eindruck zu erwecken, es handele sich bei ihrem digitalen Pflegeantrag um das Angebot einer staatlichen Institution. Außerdem verbot das Gericht dem Unternehmen irreführende Werbeaussagen mit einer angeblichen Erfolgsquote  von 95 Prozent durch die Nutzung seines Angebots. Damit  hatte die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands überwiegend Erfolg.

Das private Unternehmen betreibt die Internetseite  „digitaler-pflegeantrag.de“, das bei der Beantragung von Pflegeleistungen bei der zuständigen Pflegekasse unterstützen soll.  Auf der Startseite war ein Logo abgebildet, das einen Längsbalken in den Nationalfarben schwarz-rot-gold enthielt und mit dem Schriftzug „Deutschland innovativ“ versehen war – zum Verwechseln ähnlich dem Logo, das die Bundesregierung im Internet, in Broschüren und anderen Medien verwendet. Unter der Überschrift „Warum digitaler Pflegeantrag nutzen?“  warb das Unternehmen außerdem mit einer hohen Erfolgsquote bei Nutzung das digitalen Antrags: „Die Erfolgsquote einer positiven Bewilligung liegt bei 95 %. Tendenz steigend. Die Weiterempfehlungsrate liegt aktuell bei 92 %“. 

Eindruck einer staatlichen Institution erweckt

Das Landgericht München entschied, dass die Internetwerbung  teilweise unzulässig war und gab der Klage der Verbraucherzentrale überwiegend statt. Das abgebildete Logo erinnere an das Logo, das die Bundesregierung als Bild-Wortmarke verwendet. Insbesondere in Kombination mit den Worten „Deutschland innovativ“ erwecke das Unternehmen den irreführenden Eindruck, es sei eine staatliche Institution, die von der Bundesregierung ermächtigt worden sei, das Logo in abgewandelter Form zu benutzen. 

Werbung mit hoher Erfolgsquote war irreführend

Wegen Irreführung untersagte das Gericht auch die Werbung mit der angeblich hohen Erfolgsquote. Das Unternehmen erwecke damit den Eindruck, als hänge die Bewilligung von Pflegeleistungen davon ab, ob man seine Webseite nutze oder nicht. Das treffe unstreitig nicht zu. 

Keinen Erfolg hatte der vzbv dagegen mit dem Antrag, dem Unternehmen auch die Verwendung eines weiteren Logos mit den Nationalfarben im Google-Suchergebnis zu verbieten. Allein durch die Verwendung der Farben schwarz-rot-gold werde nicht der Eindruck einer staatlichen Institution hervorgerufen, so das Gericht. Verbraucher hätten sich daran gewöhnt, dass private Firmen, die Dienstleistungen in Deutschland bewerben, diese Farben benutzen.

Urteil des LG München I  vom 30.06.2025, Az. 4 HK O 11665/24 – nicht rechtskräftig

Datum der Urteilsverkündung: 30.06.2025
Aktenzeichen: 4 HK O 11665/24
Gericht: Landesgericht München

Urteil des LG München I  vom 30.06.2025, Az. 4 HK O 11665/24 – nicht rechtskräftig

Urteil des LG München I vom 30.06.2025, Az. 4 HK O 11665/24 – nicht rechtskräftig

Ansehen
PDF | 2.99 MB

Alles zum Thema: Pflege

Artikel (28)
Dokumente (22)
Pflegekompetenz stärken und Verbraucherrechte sichern

Pflegekompetenz stärken und Verbraucherrechte sichern

vzbv-Stellungnahme | Juli 2025

Ansehen
PDF | 318.61 KB
Pflegezusatzversicherungen fair und verbraucherfreundlich regulieren

Pflegezusatzversicherungen fair und verbraucherfreundlich regulieren

Forderungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands zu den Rahmenbedingungen von Pflegezusatzversicherungen | Juli 2025

Ansehen
PDF | 145.14 KB
Pflegebedürftigkeit finanzierbar machen und gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken

Pflegebedürftigkeit finanzierbar machen und gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken

Forderungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands für eine verbraucherorientierte Ausgestaltung der Pflegefinanzierung | Juli 2025

Ansehen
PDF | 503.43 KB
Ausbildungskostenumlage abschaffen statt ausweiten

Ausbildungskostenumlage abschaffen statt ausweiten

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum Referentenentwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung (Pflegeassistenzeinführungsgesetz – PflAssEinfG)

Ansehen
PDF | 119.45 KB
Tabakentwöhnung: Prävention möglichst ohne Hürden

Tabakentwöhnung: Prävention möglichst ohne Hürden

Pressemitteilung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss | 15. Mai 2025

Ansehen
PDF | 152.01 KB
Urteile (1)

Kontakt

Kontakt

Icon Sprechblase+Beratung Kreis rot

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Icon Sprechblase+Beratung Outline rot

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525