Rund 1.000 Verfahren leiten der vzbv und die Verbraucherzentralen pro Jahr ein. Mehr als 50 Prozent der Fälle werden außergerichtlich beigelegt. In etwa 20 bis 25 Prozent der Fälle wird Klage erhoben.
BGH vom 15.11.2007 (III ZR 247/06)
Der Pay-TV-Sender Premiere darf in seinen Verträgen keine Klauseln mehr verwenden, die ihm das Recht geben, das Programmangebot und die Preise einseitig und ohne triftigen Grund zu ändern.
Urteil des BGH vom 31.10.2007 (VIII ZR 278/05)
Bei bestimmten Formen des PKW-Leasings darf der Leasinggeber bei einem Unfall die volle Versicherungssumme behalten, selbst wenn diese weitaus höher liegt als das, was er bei ordentlicher Vertragsdurchführung insgesamt erhalten hätte.