LG Köln vom 19.08.2014 (Az. 33 O 245/13) – nicht rechtskräftig
Ein Internetanbieter darf nicht mit einer kostenlosen Anmeldung werben, wenn er die versprochene Dienstleistung nur gegen ein entgeltpflichtiges Abonnement anbietet. Außerdem muss er klar über Kosten und Bedingungen...
OLG Dresden vom 12.08.2013 (4 W 832/13) und LG Leipzig vom 31.07.2013 (1 HK O 2035/13)
Die Firma Unister darf auf seiner Internetseite www.partnersuche.de nicht mehr mit irreführenden Preisen werben und unzureichend über die...
Vor einem Jahr wurde die Buttonlösung gesetzlich eingeführt. Sie soll die Verbraucher vor Kostenfallen im Internet schützen. Doch noch immer stellt der vzbv zahlreiche Rechtsverstöße bei Online-Vertragsabschlüssen fest und hat bisher 20 Unterlassungsverfahren eingeleitet.
LG Leipzig vom 26.07.2013 (08 O 3495/12)
Das Landgericht Leipzig hat der der JW Handelssysteme GmbH untersagt, Verbrauchern auf ihrer Seite melango.de Waren anzubieten, ohne den vorgeschriebenen Kaufen-Button zu verwenden. Auf der Internetseite sei nicht ausreichend zu erkennen, dass das...
Verbraucher müssen vor dem Klick auf den Bestellbutton eindeutig erkennen können, ob es sich um ein kostenpflichtiges Produkt handelt. „Mit der Buttonlösung haben die Verbraucherzentralen EU-weit einen besseren Schutz der Verbraucher auf den Weg gebracht“, bilanziert Gerd Billen, Vorstand des...
Abofallen im Internet soll es nun an den an den Kragen gehen. Der Bundestag hat das Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr verabschiedet....
15 O 126/11, LG Darmstadt vom 02.03.2012, nicht rechtskräftig
Das Unternehmen Webtains GmbH darf im Internet die entgeltliche Nutzung eines Routenplaners nicht mehr anbieten, wenn der Preis für die Anmeldung nicht deutlich erkennbar ist. Das hat das Landgericht Darmstadt nach einer Klage...
LG Landshut vom 16.08.2011 (54 O 1465/11), nicht rechtskräftig
Das Landgericht Landshut hat dem Betreiber einer sogenannten Abofalle im Internet untersagt, die kostenpflichtige Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten anzubieten, ohne deutlich auf den Preis hinzuweisen.