Auf Antrag der Patientenvertretung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Aufnahme chronisch entzündlicher Darmerkrankungen (CED) in den Katalog der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) beschlossen.
Risikopatienten sind von 1. Juni 2020 an bei Arztbesuchen schlechter geschützt. Der Grund: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute zwei Anträge der Patientenvertretung abgelehnt. Die bestehende Covid-19-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege läuft zum 31. Mai aus.
Entgegen des Votums der Patientenvertretung, der der vzbv angehört, hat der Gemeinsame Bundesausschuss kurzfristig beschlossen, dass Ärzte bei Erkrankungen der oberen Atemwege ohne schwere Symptomatik nicht länger die Arbeitsunfähigkeit per Telefonkontakt feststellen dürfen.
Auch Patienten ohne Diabetes haben zukünftig einen Anspruch auf Fußpflege beim Podologen, wenn sie genauso gefährdet sind wie Patienten mit einem diabetischen Fußsyndrom. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden. Der vzbv gehört der Patientenvertreung im GB-A an.
Am 19.09.2019 entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über eine neue Richtlinie zur Personalstärke in stationären Einrichtungen der Psychatrie und Psychosomatik. Patientenvertreter im G-BA fordern eine Aufstockung aller Berufsgruppen. Dies sei die wichtigste Grundlage für eine bessere Versorgung der Erkrankten.
Künftig werden bei der Entscheidung, wie viele Ärzte in einer Region tätig werden können, auch die Krankheitshäufigkeit der Versicherten und sozioökonomische Faktoren berücksichtigt. Mit den neuen Kriterien entstehen bundesweit ca. 3.500 neue Niederlassungsmöglichkeiten für Ärzte.
Der Nutzen einer Messung von Prostata-Antigenen zur Früherkennung von Prostata-Krebs (PSA-Test) ist umstritten: Studien liefern unterschiedliche Ergebnisse dazu. Viele, vor allem ältere Männer, lassen jedoch regelmäßig ihren PSA-Wert in der Arztpraxis bestimmen und tragen die Kosten dafür selbst.
Aus Sicht der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verfehlt die Einführung neuer Vorsorge-Untersuchungen für Babys beim Zahnarzt das Ziel, frühkindliche Karies zu verhindern.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Bewertungsantrag der Patientenvertretung zur Erweiterung des Neugeborenen-Screenings um den Test auf Spinale Muskelatrophie angenommen. Damit hat die Patientenvertretung einen ersten Schritt zur Verbesserung in der Früherkennung bei Neugeborenen erreicht.
Menschen mit geistiger Behinderung erhalten künftig bessere Leistungen in der Psychotherapie. Nach einem Beschluss des G-BA können nun in zusätzlichen Sprechstunden Bezugspersonen in die Therapie einbezogen werden. Hierfür hatte sich die Patientenvertretung, der auch der vzbv angehört, eingesetzt.