Die Bundesnetzagentur (BNetzA) will die Regulierung der Entgelte für Strom- und Gasnetze neu regeln. Sie schlägt daher in einem Eckpunktepapier vor, effizientes Verhalten der Netzbetreiber durch Wettbewerbsanreize zu fordern und zu fördern. Damit sollen die Energienetze als natürliche Monopole möglichst kostengünstig betrieben werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt den von der Bundesnetzagentur initiierten Prozess zur Neufestlegung der Netzzugangs- und Netzentgeltregulierung und nimmt wie folgt Stellung.
„Die Netzbetreiber müssen jetzt insbesondere den energiewendebedingten Ausbau der Stromnetze und den Rückbau der Gasnetze kostengünstig gestalten, sodass die Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig keine überhöhten Netzentgelte zahlen müssen“, sagt Thomas Engelke, Leiter Energie und Bauen beim vzbv.
Im Rahmen der Energiewende werden Stromerzeugung und -verbrauch stark ansteigen. Entsprechend müssen die Netzbetreiber die Stromnetze schneller ausbauen. Ebenfalls müssen Erneuerbare-Energieanlagen und steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wie Wärmepumpen, Heimspeicher und Wallboxen für E-Autos der privaten Haushalte, schneller an das Stromnetz angeschlossen werden.
Der vzbv begrüßt den Ansatz der BNetzA, diesen Prozess zu beschleunigen und dabei gleichzeitig den Wettbewerb, die Versorgung sowie Transparenz und Verständlichkeit in der Kostenentwicklung sicherzustellen.
Die BNetzA geht davon aus, dass in größerem Umfang Gasnetzanschlüsse stillgelegt oder rückgebaut werden müssen. Diese Vorhaben werden erhebliche Kosten verursachen, die von einer immer kleiner werdenden Zahl an Gas-Kund:innen getragen werden müssten. Die BNetzA schlägt deshalb vor, dass ein Teil dieser Kosten schon frühzeitig durch die jetzt noch große Zahl an Netznutzer:innen getragen werden sollen.
Das reicht nach Auffassung des vzbv nicht aus: Es muss auch diskutiert werden, ob nicht ein Teil dieser Kosten steuerlich finanziert werden sollten. Dadurch wäre eine gewisse soziale Staffelung und entsprechend eine finanzielle Entlastung von einkommensschwachen Haushalten sichergestellt. Auch sollte die BNetzA eine Sonderabgabe der Nutzer:innen des für den Transport von Wasserstoff umgewidmeten Gasnetzes prüfen, da diese Netze zu einem großen Teil bereits von der Gruppe der Erdgasnutzenden finanziert wurde.