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Datum: 30.04.2024

Wasserstoff darf keine Kostenfalle für private Haushalte werden

vzbv nimmt Stellung zu Eckpunkten der Bundesnetzagentur zu Wasserstofffahrplänen

Es gibt einen breiten wissenschaftlichen Konsens, dass Wasserstoff zumindest mittelfristig ein knappes Gut und damit teuer sein wird. Voraussichtlich wird Wasserstoff daher bis auf weiteres nur in der Industrie und in einigen Verkehrssektoren zur Verfügung stehen. Der vzbv sieht deshalb den Einsatz von Wasserstoff im Gebäudesektor kritisch. Verbraucher:innen, die sich jetzt einen neue Gasheizung einbauen, gehen das Risiko ein, dass deren Betrieb künftig teuer – und die Heizung zur Kostenfalle – werden könnte.

Metallsäule mit dem Aufdruck H2, Windräder und Solarkollektoren im Hintergrund

Quelle: Adobe Stock - malp

Das neue Gebäudeenergiegesetz verlangt, dass eine neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird. Diese Vorgabe können Verbraucher:innen durch verschiedene Arten von Heizungstechnologien erfüllen. Neben allgemein anerkannten Standardlösungen, wie elektrisch betriebenen Wärmepumpen und Wärmenetzen, erlaubt das Gesetz unter bestimmten Bedingungen auch weiterhin Gasheizungen einzubauen. Voraussetzung ist, dass im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung ein verbindlicher Fahrplan für die Umstellung des Erdgasnetzes auf Wasserstoff in einem bestimmten Gebiet vorgelegt wird. Die Bundesnetzagentur hat nun die die Aufgabe, die Details zu den Anforderung an diese Wasserstofffahrpläne festzulegen. Hierfür stellt sie eine Reihe von Eckpunkten zur Konsultation.

In seiner Stellungnahme fordert der vzbv unter anderem

  • den breiten wissenschaftlichen Grundkonsens hinsichtlich der geringen Verfügbarkeit von Wasserstoff bis mindestens 2030 bei der Bewertung der Wasserstofffahrpläne zu berücksichtigen.
  • Vorkehrungen zu treffen, um Mieter:innen vor Heizkostensteigerungen zu schützen, die auf den Einbau einer Heizung, die sowohl Erdgas als auch Wasserstoff verbrennen kann, zurückzuführen sind.
  • Zwischenschritte für den Anteil erneuerbarer Energien in Gasnetzen, die auf Wasserstoff umgestellt werden sollen, festzulegen.
  • eindeutige und quantifizierbare Kriterien für die Darlegung einer ausreichenden Verfügbarkeit von Wasserstoff festzulegen.
  • bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit die Umstellung der Gasnetze auf Wasserstoff mit den beiden zentralen Standbeinen der Wärmewende (Wärmepumpe und Wärmenetze) zu vergleichen.

Stellungnahme

Stn vzbv_Konsultation BnetzA_Wasserstofffahrpläne

Stellungnahme Wasserstofffahrpläne

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zur Konsultation der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu den Wasserstofffahrplänen nach § 71k GEG I April 2024

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