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Frau im Heizungsraum blickt besorgt auf Stromrechnung in ihren Händen

Quelle: rh2010 - AdobeStock

04.08.2026

Energiesperren: Hohe Kosten belasten Verbraucher:innen

vzbv-Marktcheck offenbart teure Folgen für Betroffene

Frau im Heizungsraum blickt besorgt auf Stromrechnung in ihren Händen

Quelle: rh2010 - AdobeStock

  • Verbraucherbeschwerden zu Energiesperren sind 2025 stark gestiegen

  • vzbv-Marktcheck: hohe Kosten und große Preisunterschiede für die Sperrung

  • Verbraucherzentrale fordert stärkeren Schutz vor Energiesperren

Energiesperren betreffen laut Bundesnetzagentur eine wachsende Zahl an Verbraucher:innen. Das zeigt sich auch in den Verbraucherzentralen, die im Jahr 2025 bundesweit über 1.700 Beschwerden zu (Liefer-)Sperren im Bereich Strom und Gas erfasst haben. Im Vergleich zum Jahr 2024 ist das Beschwerdeaufkommen um 36 Prozent gestiegen, im Vergleich zum Jahr 2023 hat es sich mehr als verdoppelt (+108 Prozent). Ein Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt außerdem deutliche Preisunterschiede für die Sperrung und Entsperrung eines Strom- und Gasanschlusses. Die Verbraucherschützer fordern präventive Schutzmechanismen und eine flächendeckende Stärkung der Verbraucherrechte bei Energiesperren.

„Energiesperren sind für betroffene Haushalte eine existenzielle Belastung. Wer ohnehin mit steigenden Energiepreisen kämpft, gerät durch zusätzliche Sperr- und Entsperrkosten schnell in eine Schuldenspirale“, sagt Florian Munder, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband. „Deshalb braucht es flächendeckend wirksame Schutzmechanismen gegen Energiesperren. Wer in Zahlungsschwierigkeiten gerät, muss frühzeitig Unterstützung erhalten, bevor es zu einer Sperre kommt.“

Hohe Kosten bei Energiesperren und große Preisunterschiede

Ein Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands unter Betreibern von 58 Energienetzen zeigt: Die Preisspannen für die Kosten von Sperrungen und Entsperrungen sind groß.

  • Strom: Preisspanne: 92 – 231 Euro, durchschnittliche Kosten: 145 Euro
  • Gas: Preisspanne: 92 – 315 Euro, durchschnittliche Kosten: 168 Euro

Die Untersuchung zeigt außerdem Defizite bei Transparenz und Vergleichbarkeit: So sind Preisblätter mitunter schwierig auffindbar, Kostenpositionen werden uneinheitlich dargestellt oder der Umgang mit der Umsatzsteuer variiert. Für Verbraucher:innen kann dadurch unklar bleiben, welche tatsächlichen Kosten im Falle einer Sperre entstehen.

Verbraucherzentrale fordert besseren Schutz und faire Kostenregelungen

„Es braucht klare gesetzliche Rahmenbedingungen, die verhindern, dass Energiesperren die Überschuldung der Betroffenen weiter in die Höhe treiben“, sagt Munder. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert eine Weiterentwicklung des bestehenden Rechtsrahmens und setzt sich insbesondere ein für eine:

  • Ausweitung des Schutzes vor Energiesperren in Sonderverträgen
  • Stärkung und Weiterentwicklung von Abwendungsvereinbarungen zur Vermeidung von Energiesperren
  • Klare Definition für „angemessene“ Kosten für Sperren und Entsperrungen

Methode

Beschwerdestatistik: Die Auswertungen der Beschwerdestatistik basieren auf der Vorgangserfassung aller 16 Verbraucherzentralen in den insgesamt rund 200 Beratungsstellen in Deutschland. Die Vorgangserfassung stellt die statistische Erfassung aller Verbraucheranliegen dar, die im Rahmen der institutionellen Verbraucherarbeit an die Verbraucherzentralen herangetragen werden. Direkte Rückschlüsse auf die Häufigkeit des Vorkommens bestimmter Verbraucherprobleme in der Gesamtbevölkerung sind daraus jedoch nicht ableitbar.

Marktcheck: Im Rahmen eines Marktchecks hat die Marktbeobachtung der Verbraucherzentrale die Webseiten der Betreiber von 58 Energienetzen in Deutschland untersucht – jeweils 29 für Strom und Gas. Aus jedem Bundesland – mit Ausnahme der drei Stadtstaaten – wurden die Strom- und Gasnetze für die beiden Städte mit der höchsten Bevölkerungsdichte ausgewählt. Die Datenerhebung erfolgte im Zeitraum vom 17. bis 18. Februar 2026.

Unter Energiesperren wird die Unterbrechung der Strom- oder Gasversorgung von Letztverbraucher:innen verstanden, die in der Regel aufgrund von Zahlungsrückständen erfolgt.

Ausgangspunkt einer Energiesperre ist in der Regel ein Zahlungsrückstand, der sich etwa aus nicht gezahlten Abschlägen oder offenen Rechnungen ergibt. Besteht der Zahlungsverzug fort, muss der Energieversorger die beabsichtigte Versorgungssperre zunächst schriftlich androhen. Diese Sperrandrohung enthält Informationen über die Höhe des Rückstands, den vorgesehenen Zeitpunkt der Sperre sowie im Falle einer Sperrandrohung in der Grundversorgung auch Hinweise auf Möglichkeiten, die Sperre abzuwenden. Bleibt eine Begleichung der Forderung aus, beauftragt der Lieferant den zuständigen Netzbetreiber mit der Durchführung der Sperre. Die tatsächliche Unterbrechung der Strom- oder Gasversorgung erfolgt schließlich technisch durch den Netzbetreiber.

Seit 2023 ist ein Anstieg der Zahlen der Energiesperren sowohl bei Strom als auch bei Gas festzustellen. Das bestätigen die Zahlen der Bundesnetzagentur basierend auf dem im Januar 2026 veröffentlichten Monitoringbericht 2025. Auch in den Verbraucherzentralen spiegelt sich dieser Anstieg wider: So haben die Verbraucherzentralen im Jahr 2025 bundesweit über 1.700 Beschwerden zu (Liefer-)Sperren im Bereich Strom und Gas erfasst. Im Vergleich zum Jahr 2024 ist das Beschwerdeaufkommen um 36 Prozent gestiegen, im Vergleich zum Jahr 2023 hat es sich mehr als verdoppelt (+108 Prozent).

In einem Marktcheck hat die Verbraucherzentrale im Jahr 2026 folgende Kostenvarianz festgestellt.

Gesamtkosten für Sperrung und Entsperrung zu üblichen Geschäftszeiten

Strom (29 Netze)

  • Durchschnittliche Kosten: 145 Euro
  • Bandbreite: 92 – 231 Euro

Gas (29 Netze)

  • Durchschnittliche Kosten: 168 Euro
  • Bandbreite: 92 – 315 Euro

Entsperrung außerhalb der üblichen Geschäftszeiten

Strom (13 Netze)

  • Durchschnittliche Kosten: 146 Euro
  • Bandbreite: 82 – 243 Euro

Gas (9 Netze)

  • Durchschnittliche Kosten: 181 Euro
  • Bandbreite: 135 – 243 Euro

Erfolgloser Sperrversuch

Strom (23 Netze)

  • Durchschnittliche Kosten: 61 Euro
  • Bandbreite: 24 – 95 Euro

Gas (19 Netze)

  • Durchschnittliche Kosten: 61 Euro
  • Bandbreite: 24 – 99 Euro

Stornierung bis zum Vortag der Sperrung

Strom (15 Netze)

  • Durchschnittliche Kosten: 27 Euro
  • Bandbreite: 7 – 68 Euro

Gas (11 Netze)

  • Durchschnittliche Kosten: 32 Euro
  • Bandbreite: 8 – 73 Euro

Stornierung am Tag der Sperrung

Strom (15 Netze)

  • Durchschnittliche Kosten: 46 Euro
  • Bandbreite: 23 – 88 Euro

Gas (11 Netze)

  • Durchschnittliche Kosten: 42 Euro
  • Bandbreite: 17 – 88 Euro

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält eine Weiterentwicklung des bestehenden Rechtsrahmens für erforderlich und setzt sich insbesondere für folgende Maßnahmen ein:

  • Verdopplung der Fristen zwischen Sperrandrohung und Durchführung der Sperre sowie zwischen Terminankündigung und tatsächlicher Durchführung.
  • Verbindliches Ruhen des Sperrvorgangs bei Einschaltung einer anerkannten Sozial-, Schuldner- oder Verbraucherberatung.
  • Einführung eines gesetzlichen Wintermoratoriums, wonach Energiesperren während der Heizperiode unzulässig sind, wenn dadurch eine angemessene, gesunde Beheizung des Wohnraums nicht mehr sichergestellt ist, sofern betroffene Haushalte eine Ratenzahlungsvereinbarung einhalten oder zumindest die laufenden Abschläge weiterhin leisten.
  • Ergänzung von Ratenzahlungsvereinbarungen um eine ausdrückliche Möglichkeit der Stundung.
  • Grundsätzlicher Ausschluss von Energiesperren in Sonderverträgen.
  • Ausweitung der Pflicht zum Angebot einer Abwendungsvereinbarung zur Vermeidung von Energiesperren auf Sonderverträge, sofern das Recht zur Versorgungsunterbrechung nicht auf die Grundversorgung beschränkt wird.
  • Strukturelle Reform der Grundversorgung mit dem Ziel einer deutlich günstigeren preislichen Ausgestaltung bei gleichzeitigem sozialem Versorgungsauftrag.
  • Vereinheitlichung des Schutzniveaus vor Energiesperren unabhängig vom Vertragstyp.
  • Definition angemessener Sperr- und Entsperrkosten, einschließlich Begründungspflicht bei Abweichungen nach oben durch den Netzbetreiber.
  • Verbindliche Berücksichtigung von Sperr- und Entsperrkosten in Abwendungsvereinbarungen, Ratenzahlungsplänen und sozialstaatlichen Hilfsleistungen.
  • Angleichung der Regelungen zu Versorgungssperren bei Fernwärme an die Vorgaben der Grundversorgung, insbesondere durch gleiche Sperrvoraussetzungen, umfassende Härtefallregelungen, verbindliche Informationspflichten, angemessene Fristen und verpflichtende Abwendungsvereinbarungen gemäß §§ 41f und 41g EnWG.
  • Umfassende Untersuchung von Energiesperren zulasten von Mieter:innen infolge vermieterseitig verschuldeten Zahlungsverzugs sowie Entwicklung wirksamer Lösungen zur Schließung der bestehenden Regelungs- und Schutzlücke.
  • Sicherstellung, dass Prepaid-Stromtarife insgesamt keine höhere finanzielle Belastung verursachen als vergleichbare Tarife ohne Prepaid-Abrechnung.
  • Kostenneutralität beim Einbau, Betrieb und Ausbau von Prepaid-Stromzählern für Haushalte ohne zusätzliche Gebühren oder Umbaukosten.
  • Recht auf jederzeitigen Wechsel aus Prepaid-Systemen in reguläre Abrechnungsmodelle, insbesondere nach Ausgleich von Zahlungsrückständen.
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