Die Stadtsparkasse München hat vielen tausend Kunden die attraktiven Langzeitverträge „Prämiensparen flexibel“ gekündigt. Der vzbv und die Verbraucherzentrale Bayern halten die Kündigungen in vielen Fällen für unzulässig und die Zinszahlungen für zu niedrig. Deshalb reichen die Verbraucherschützer eine Musterfeststellungsklage ein.
Mithilfe von Legal-Tech-Angeboten können Verbraucher einfach Ansprüche geltend machen, zum Beispiel im Bereich der Fahr- und Fluggastrechte. Sie müssen dafür aber Abzüge in Kauf nehmen: Durch die Inanspruchnahme müssen Verbraucher einen erheblichen Anteil an ihren berechtigten Ansprüchen im Erfolgsfall an den Legal-Tech-Anbieter abgeben.
Gute Nachrichten für Sparkassenkunden in Sachsen-Anhalt: Das Gericht hat die Musterfeststellungsklage des vzbv gegen die Saalesparkasse zugelassen. Es geht um Zinsnachzahlungen aus Prämiensparverträgen. Inzwischen haben sich mehr als 400 Verbraucher zur Klage angemeldet. Eine Anmeldung ist weiterhin möglich.
Ab sofort können sich Prämiensparer der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg kostenfrei anschließen. Das Bundesamt für Justiz hat ein entsprechendes Anmeldeformular online freigeschaltet. Der vzbv hatte in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bayern am 29. Juli 2020 Klage gegen die Sparkasse eingereicht.
Die Sparkasse Nürnberg hat 2019 über 20.000 langlaufende Prämiensparverträge gekündigt. Die Verträge bieten aus heutiger Sicht eine attraktive Rendite. Ausserdem wurde vielen Prämiensparern jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb reichte der vzbv mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern heute eine Musterfeststellungsklage ein.
Gute Nachrichten für geprellte Strom- und Gaskunden: Das OLG München hat heute festgestellt, dass der Insolvenzverwalter der Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) Verbrauchern einen versprochenen Neukundenbonus nicht mit der Begründung vorenthalten durfte, dass sie eine Mindestbelieferungsdauer nicht eingehalten hätten.
Fünf Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals erhält rund eine Viertelmillion betrogener Dieselbesitzer ein Angebot für eine schnelle, transparente und sichere Entschädigung. Auf diesen Vergleich haben sich der vzbv und die Volkswagen AG im Rahmen der Musterfeststellungsklage geeinigt.
Die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft (BEV) hat die erste Hürde genommen. Das Oberlandesgericht München hat die Klage zugelassen. Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher können sich nun in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen.
Nahezu auf den Tag genau vier Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals ist es soweit: Am 30. September verhandelt das OLG Braunschweig über die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Volkswagen AG.
Im September 2015 kamen die Abgasmanipulationen bei Volkswagen ans Licht. Das war der Beginn eines massiven Industrieskandals, mit dessen Folgen Verbraucher nach wie vor kämpfen. Zusätzlich gibt es neue Vorwürfe gegen Volkswagen. Dazu Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv):