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Datum: 21.12.2023

139 Euro Klimageld pro Person: CO2-Abgabe muss an Verbraucher:innen zurückfließen

vzbv fordert Bundesregierung auf, die Milliarden-Einnahmen durch die CO2-Bepreisung vollständig an Privathaushalte zu erstatten

  • Die Bundesregierung hat in den Jahren 2021 bis 2023 11,4 Milliarden Euro durch die CO2-Bepreisung eingenommen.
  • Der vzbv fordert, diese Summe vollständig als Klimageld an Verbraucher:innen auszuzahlen.
  • Das entspricht einer Einmalzahlung von 139 Euro pro Person.
Heizung mit Geldscheinen

Quelle: abcmedia - AdobeStock.com

Während der CO2-Preis ab 2024 stärker steigen soll, lässt das von der Regierungskoalition versprochene Klimageld auf sich warten. Nach Berechnungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) könnten die Bürger:innen aktuell eine Klimageld-Einmalzahlung von 139 Euro pro Person erhalten. Dadurch würde die Bundesregierung die Mehreinnahmen aus der CO2-Bepreisung (11,4 Milliarden Euro) wieder vollständig an die Bevölkerung auszahlen, wie es der vzbv fordert.

„Der CO2-Preis schafft einen Anreiz für klimaverträgliches Verhalten“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. „Die Einnahmen aus dem CO2-Preis muss die Bundesregierung aber über ein Klimageld an alle Verbraucher:innen zurückerstatten. Sonst ist die CO2-Abgabe neben den hohen Energiepreisen eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Menschen.“

11,4 Milliarden Euro an Verbraucher:innen zurückzahlen

Etwa drei Viertel der Zahlungen für die im Jahr 2021 eingeführte CO2-Bepreisung leisteten nach vzbv-Berechnungen private Haushalte. Etwa ein Viertel des Beitrags kommt von den Unternehmen, die diese Beträge aber letztlich über ihre Produktpreise indirekt an die privaten Verbraucher:innen weitergeben.

Würde die Bundesregierung die eingenommenen 11,4 Milliarden Euro als Klimageld vollständig an die Bürger:innen zurückerstatten, ergibt das bei 82 Millionen Menschen in Deutschland eine Auszahlungssumme von 139 Euro pro Person – oder 556 Euro für eine vierköpfige Familie.

Hintergrund

Seit Anfang 2021 regelt das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) den nationalen Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr. Auf Heiz- und Kraftstoffe wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel müssen Unternehmen und Privathaushalte seitdem einen CO2-Preis zahlen, der jedes Jahr ansteigen soll. Im Jahr 2023 liegt der CO2-Preis bei 30 Euro pro Tonne und soll 2024 auf 45 Euro/Tonne steigen. Die Regierungskoalition hat sich auf die Einführung des Klimageldes geeinigt, um die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sozial verträglich und gerecht an die Privathaushalte zu verteilen.

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Position des vzbv zur Verwendung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung

Position des vzbv zur Verwendung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung

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