Der Hersteller eines Nahrungsergänzungsmittels darf nicht damit werben, dass die in seinem Produkt enthaltenen Omega-3-Fettsäuren die Leistungsfähigkeit von Kindern deutlich steigern könnten. Das hat das Landgericht Mainz nach einer Klage des vzbv gegen die Forum Vita GmbH & Co. KG entschieden.
E-Mail-Anfragen an das Portal web.de liefen ins Leere. Das Landgericht Koblenz hat nach einer Klage des vzbv entschieden, dass der Konzern Anfragen von Kunden nicht mit einer automatisch erzeugten E-Mail beantworten darf, die nur auf allgemeine Informationsquellen verweist.
Einen Kurswechsel bei TTIP, dem geplanten EU-USA-Freihandels- und Investitionsabkommen, fordern in einer Resolution die Mitgliedsorganisationen des vzbv. Sie appellieren an die EU-Kommission und an die Bundesregierung, bei allem Nutzen, den Freihandel für Verbraucher haben kann, Wirtschaftsinteressen nicht vor Gemeinwohlinteressen zu stellen.
Die IT-Sicherheit in Deutschland soll durch ein neues Gesetz erhöht werden. Doch nicht alle Regeln des geplanten IT-Sicherheitsgesetzes sind aus Sicht des vzbv zielführend. So dürfen die Sicherheitsmaßnahmen nicht zu einer neuen Form der Vorratsdatenspeicherung führen.
Seit 2010 gilt die Protokollierungspflicht von Wertpapierberatungen. Doch statt Verbrauchern eine Haftungsgrundlage im Falle einer Falschberatung an die Hand zu geben, gestalten sich die Protokolle in der Praxis wenig aussagekräftig. Der vzbv hat deshalb einen Entwurf für standardisierte Beratungsprotokolle vorgelegt.
Das Landgericht Berlin hat ein im September 2013 ergangenes Versäumnisurteil gegen Facebook bestätigt. Das Gericht stützt mit dem Urteil die Rechtsauffassung des vzbv: Nutzer werden in Facebooks App-Zentrum nicht ausreichend über die umfassende Datenweitergabe an App-Anbieter informiert. Die Einwilligung erfolgt nicht bewusst und ist damit rechtswidrig.
Am 26. Oktober 2014 hat die Europäische Zentralbank (EZB) die Ergebnisse ihres Stresstests von Europas Großbanken vorgelegt. Für deutsche Verbraucher hat der Test zunächst keine unmittelbaren Folgen. Der vzbv dringt auf stärkere Regulierung der Geschäftsmodelle von Banken.
Mit der geplanten Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur sollen Telekommunikationsunternehmen dazu verpflichtet werden, ihre Angebote mittels eines Produktinformationsblatts übersichtlicher darzustellen. Doch nicht alle geplanten Regeln sind aus Sicht des vzbv sinnvoll. Insbesondere bei der Regelung zum Routerzwang muss nachgebessert werden.
Der Schutz von Spareinlagen auf Giro-, Tages und Festgeldkonten soll künftig in einem eigenständigen Gesetz geregelt werden. Der vzbv begrüßt den Gesetzentwurf, fordert die Bundesregierung aber auf, den vorgesehen Schutz von Einlagen über 100.000 Euro zu verbessern.
Der vzbv fordert Betreiber von Bewertungs- und Vergleichsportalen auf, für einen effektiven Schutz vor gefälschten Bewertungen und mehr Transparenz in Bezug auf Bewertungsmethoden und Finanzierung sorgen. Andernfalls müssten neue gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten für mehr Transparenz sorgen.