Urteil des BGH vom 20.10.2005 (Az: III ZR 37/05)
Verbraucher können bei strittigen Dialer- und Mehrwertdienste-Rechnungen ihr Geld von so genannten Verbindungsnetzbetreibern zurückfordern, sofern sie unter Vorbehalt gezahlt haben.
Urteil des BGH vom 5.10.2005 (VIII ZR 382/04)
Eine Klausel, nach der ein Versandhändler (hier: Neckermann) den Wert der zurückgesandten Ware auf einem Kundenkonto gutschreiben darf, ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs unzulässig.
Urteil des BGH vom 21.09.2005 (AZ: VIII ZR 284/04)
Die Klausel in den AGBs des Onlineshops Otto GmbH ist unwirksam: "...Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, senden wir Ihnen in Einzelfällen einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel (Ersatzartikel) zu...".
Urteil des LG Berlin vom 26.07.2005 (16 O 132/05)
Auch im Internet sind redaktionelle Inhalte und Werbung klar voneinander zu trennen. Eine Internetseite ist so zu gestalten, dass der Nutzer die Wahl hat, ob er sich mit Werbung beschäftigen will oder nicht.
Urteil des OLG Celle vom 21.07.2005 (13 U 13/05)
Werbeaktionen, die potentiell unter Schülern einen Gruppenzwang zum Kauf der Produkte des Herstellers (Bahlsen) auslösen sind wettbewerbswidrig.
Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 30.06.2005 (6 U 168/04/)
Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main untersagt einem Automobilhersteller, von Kindern umfangreiche Daten im Internet abzufragen.