Kaum ein Konsument hat die finanziellen Mittel oder die Zeit, um einen langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit wegen einer mangelhaften Ware oder Dienstleistung zu führen. Deshalb bleiben Verbraucherrechte oftmals ohne durchschlagenden Erfolg – es bedarf erst eines Klägers, der geltenden Bestimmungen vor Gericht zur Durchsetzung verhilft. Diese Aufgabe übernimmt der vzbv als eine der klagebefugten Institutionen in Deutschland. Auch wenn sich der einzelne Verbraucher kaum wehren kann – 80 Millionen Verbraucher können es.
E-Mail-Anfragen an das Portal web.de liefen ins Leere. Das Landgericht Koblenz hat nach einer Klage des vzbv entschieden, dass der Konzern Anfragen von Kunden nicht mit einer automatisch erzeugten E-Mail beantworten darf, die nur auf allgemeine Informationsquellen verweist.
Nutzer des Online-Dating-Portals edates.de könnten künftig besser vor unfairer Kündigungsklausel geschützt sein. Der vzbv hatte die Be Beauty GmbH verklagt.
Die Europäische Union hat im Februar 2014 die sogenannte Verwertungsgesellschaften-Richtlinie beschlossen. Sie ist bis zum 10. April 2016 in deutsches Recht umzusetzen. Der vzbv spricht sich für transparente Verteilungspläne der Verwertungsgesellschaften aus, die für Mitglieder wie Nutzer...
Ein Partnervermittler darf den Mitgliedsbeitrag nicht für ein Jahr und länger im Voraus verlangen und nach einer vorzeitigen Kündigung in voller Höhe behalten. Das hat das OLG Dresden gegen die Unister GmbH entschieden, die das Internetportal partnersuche.de betreibt.
Telefonische Kundenbefragungen über die Zufriedenheit mit den Leistungen eines Anbieters sind Werbeanrufe, die nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden zulässig sind. Das hatte das OLG Köln nach einer Klage des vzbv gegen das Unternehmen nhi2 entschieden....
Am 13. Juni 2014 tritt in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Dieses wird sich vor allem im Online-Handel auswirken. Der vzbv beantwortet die wichtigsten Fragen zur Verbraucherrechterichtlinie.
Mit einer aktuellen Online-Umfrage überprüfen die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), ob Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor überhöhten Abmahnungen geschützt werden.
Überhöhte Mahnkosten, unzulässige Preiserhöhungen, einseitige Vertragsänderungen und Liefersperren schon aus geringem Anlass: In einer Abmahnaktion erreichte der vzbv viele Änderungen bei Gasanbietern.