Unzulässige Entgelte oder falsch berechnete Preise: Immer wieder schädigen Unternehmen durch rechtswidriges Verhalten tausende Menschen. Da es in Deutschland keine Sammelklagen gibt, müssen Geschädigte einzeln vor Gericht ziehen. Auch die Musterfeststellungsklage hilft nur teilweise. Nur bei Sammelklagen auf Leistung können Betroffene – wie von der EU beschlossen – direkt und ohne selbst noch einmal zu klagen, Entschädigungen erhalten.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die wichtigsten Informationen und Forderungen zur EU-Verbandsklage in einem zweiseitigen Faktenblatt zusammengefasst.