Datum: 24.11.2021

Faktenblatt zur EU-Verbandsklage

EU-Verbandsklage: Effektiv Entschädigungen durchsetzen

Die Musterfeststellungsklage kann eine Vielzahl von Verbrauchern zu ihrem Recht verhelfen.

Quelle: Jan Zappner - Raum 11

Unzulässige Entgelte oder falsch berechnete Preise: Immer wieder schädigen Unternehmen durch rechtswidriges Verhalten tausende Menschen. Da es in Deutschland keine Sammelklagen gibt, müssen Geschädigte einzeln vor Gericht ziehen. Auch die Musterfeststellungsklage hilft nur teilweise. Nur bei Sammelklagen auf Leistung können Betroffene – wie von der EU beschlossen – direkt und ohne selbst noch einmal zu klagen, Entschädigungen erhalten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die wichtigsten Informationen und Forderungen zur EU-Verbandsklage in einem zweiseitigen Faktenblatt zusammengefasst.

Downloads

EU-Verbandsklage

EU-Verbandsklage

Faktenblatt des vzbv | November 2021

Ansehen
PDF | 781.77 KB

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Zu sehen ist auf hellem Grund der rot gezeichnete Rahmen eines Telefonhörers.

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

Felix Methmann

Felix Methmann

Leiter Team Recht und Handel

info@vzbv.de +49 30 258 00-0