Durch die folgenden Buttons können Sie direkt auf einen speziellen Bereich des Inhaltes springen
Datum: 23.04.2024

vzbv reicht Sammelklage gegen DAZN ein

Wachsendes Beschwerdeaufkommen bei Streaming-Anbieter DAZN

  • vzbv hat Sammelklage gegen DAZN eingereicht. Grund sind Preiserhöhungen in den Jahren 2021 und 2022
  • Anzahl der Beschwerden über den Streaming-Anbieter DAZN hat sich im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr etwa versiebenfacht
  • Laut Betroffenen ändert DAZN einseitig die Vertragsbedingungen und erschwert die Kündigung von Abonnements
digital-streaming-fotolia_georgejmclittle_101202369_s.jpg

Quelle: georgejmclittle - fotolia.com

Der Sport-Streaming-Dienst DAZN sorgte in den vergangenen Jahren für viel Unmut bei Verbraucher:innen. 500 Beschwerden gingen bei den Verbraucherzentralen und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) allein im Jahr 2023 ein. Das sind etwa siebenmal so viele wie noch im Jahr zuvor. Wegen aus Sicht des vzbv unzulässiger Preiserhöhungen für Bestandskund:innen in den Jahren 2021 und 2022 hat der vzbv jetzt eine Sammelklage gegen DAZN eingereicht. Betroffene könnten ihr Geld zurückbekommen. Interessierte können sich für einen News-Alert anmelden, um über den Stand der Klage und die Eröffnung des Klageregisters informiert zu werden.

„Saftige Preiserhöhungen in laufenden Verträgen bei DAZN sind für Sportfans nicht nur ärgerlich, sondern ohne Zustimmung der Nutzer:innen auch rechtlich nicht zulässig”, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. „Die Preiserhöhungsklauseln, die wir mit der Sammelklage angreifen, sind nach vzbv-Auffassung unangemessen benachteiligend und intransparent. Deshalb sind sie unwirksam.”

Zum 1. August 2022 hatte DAZN seine Preise für Bestandskunden deutlich erhöht. Sie stiegen von monatlich 14,99 auf 29,99 Euro und bei Einmalzahlung von 149,99 auf 274,99 Euro pro Jahr. Eventuelle spätere Preiserhöhungen sind von der Klage nicht erfasst.

Interessierte und Betroffene können sich für einen News-Alert anmelden, um über den Stand der Klage und die Eröffnung des Klageregisters informiert zu werden. Sobald das Klageregister eröffnet ist, können sich Verbraucher:innen der Sammelklage anschließen. Wer sich anschließt, kann bei Erfolg direkt Rückzahlungen der zu viel gezahlten Gebühren erhalten. Bis zur Eröffnung des Klageregisters finden Interessierte alle Informationen auch auf www.sammelklagen.de.

Auch in 2023 Probleme mit DAZN

Der Streaming-Anbieter DAZN sorgt weiterhin für viel Unmut bei seinen Kund:innen. 500 Beschwerden erreichten den vzbv im Jahr 2023 – und damit etwa siebenmal so viele wie im Vorjahr. Verbraucher:innen berichten unter anderem von Preiserhöhungen und anderen Änderungen im Vertragsverhältnis, ohne dass sie darüber ausreichend informiert wurden oder ihnen zugestimmt hätten. Einen anschließenden Widerruf lehnte DAZN laut Betroffenen ab.

„Für Verbraucher:innen ist es ein Schock, wenn überraschend höhere Kosten von ihren Konten abgebucht werden. Die Verärgerung ist zurecht groß“, sagt Pop. „Auch wenn der Streaming-Markt hart umkämpft ist, sollten Anbieter besser mit einem angemessenen Preis-Leistungsverhältnis überzeugen und nicht zu unlauteren Mitteln greifen, um Kund:innen zu gewinnen oder an sich zu binden.“

Andere Kund:innen berichteten, dass ihnen das Kündigen erschwert wurde: Um den Vertrag zu beenden, mussten Betroffene eigenen Angaben zufolge beispielsweise mit dem Kundenservice chatten. Dabei mussten sie Wartezeiten in Kauf nehmen und im Kundengespräch immer wieder neue Angebote ablehnen.

Quelle

Die Auswertungen der Beschwerdestatistik basieren auf der Vorgangserfassung aller 16 Verbraucherzentralen in den insgesamt rund 200 Beratungsstellen in Deutschland. Die Vorgangserfassung stellt die statistische Erfassung aller Verbraucheranliegen dar, die an die Verbraucherzentralen herangetragen werden. Direkte Rückschlüsse auf die Häufigkeit des Vorkommens bestimmter Verbraucherprobleme in der Gesamtbevölkerung sind daraus jedoch nicht ableitbar. Beschwerden, die die Verbraucherzentralen erreichen, repräsentieren nur einen Bruchteil der tatsächlichen Verbraucherprobleme, da sich nicht alle betroffenen Verbraucher:innen an ihre Verbraucherzentrale wenden.

Weitere Informationen

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Zu sehen ist auf hellem Grund der rot gezeichnete Rahmen eines Telefonhörers.

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

Sebastian Reiling

Sebastian Reiling

Referent Team Sammelklagen

info@vzbv.de +49 30 25800-0

Kontakt

Sabrina Wagner

Sabrina Wagner

Referentin Team Marktbeobachtung Digitales

info@vzbv.de +49 30 25800-0