Wann: Montag, 27. November 2017

Quelle: vzbv
Das Verbraucherrecht nützt Verbraucherinnen und Verbrauchern nur dann, wenn es in der Praxis einfach und effektiv durchgesetzt wird. Auf deutscher wie auch auf EU-Ebene wird derzeit intensiv über Wege zu einer besseren Durchsetzung des Verbraucherrechts diskutiert.
Sollen kollektive Klageinstrumente eingeführt werden? Sollen neben Verbraucherverbänden und Wettbewerbszentrale auch Behörden zur privatrechtlichen Durchsetzung des Verbraucherrechts befähigt werden? Welche Konsequenzen hätten diese Vorschläge? Welche potentiellen Vor- und Nachteile sind für die verschiedenen Akteure damit verbunden?
Diese und weitere Fragen möchten wir mit Ihnen auf unserer Veranstaltung diskutieren.
Wann?
Montag, 27. November 2017, 13:00 Uhr (Einlass und Mittagsimbiss) bis 17:45 Uhr
Wo?
Europäisches Haus, Unter den Linden 78, 10117 Berlin
Programm:
Ein ausführliches Programm finden Sie unten zum Download.
Anmeldung:
Bitte melden Sie sich hier online bis zum 20. November 2017 an.

Menschen, die mit Unternehmen streiten, sind oft überfordert. Denn Unternehmen sind besser organisiert, mächtiger als der einzelne Betroffene. Hinter Streitigkeiten mit Unternehmen steckt häufig mehr als ein Einzelfall: Banken berechnen die Sparzinsen ihrer Kund:innen falsch. Energieanbieter verschicken massenhaft unzulässige Preiserhöhungen. Autohersteller verkaufen Fahrzeuge, die mehr Schadstoffe ausstoßen als sie dürften. Allen Fällen ist eins gemeinsam: Es sind viele Verbraucher:innen betroffen. Doch nicht jede:r von ihnen hat Mittel und Kraft, sich selbst gegen Unrecht zu wehren. Helfen kann dann eine Art Sammel- oder Massenklage. In Deutschland gibt es dafür die Musterfeststellungsklage, kurz Musterklage genannt. Sie bündelt die Geschädigten und klärt Rechtsfragen für alle einheitlich.
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