Datum: 27.11.2017

Musterfeststellungsklage: So kann sie funktionieren

Fünf Eckpunkte für eine verbraucherfreundliche Umsetzung

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Quelle: vege - fotolia.com

  • Neue Bundesregierung muss Musterfeststellungsklage schnellstmöglich einführen.
  • vzbv stellt fünf Eckpunkte zur verbraucherfreundlichen Umsetzung des neuen juristischen Instruments vor.
  • vzbv diskutiert gemeinsam mit der Europäischen Kommission am 27. November 2017 Lösungsmodelle, um Durchsetzung des Verbraucherrechts zu verbessern.

Seit einigen Monaten beschäftigt die Musterfeststellungsklage Medien und Politik. Anlass hierfür war vor allem der VW-Skandal. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert bereits seit vielen Jahren, die Lücke im kollektiven Rechtsschutz in Deutschland zu schließen. Auch wenn die Musterfeststellungsklage für betroffene VW-Kunden womöglich zu spät kommt: Fälle, in denen massenweise Verbraucher geschädigt werden, gibt es immer wieder. Der vzbv stellt deshalb fünf Eckpunkte vor, wie ein neues juristisches Instrument wie die Musterfeststellungsklage funktionieren kann.

„Eine Musterfeststellungsklage muss praktikabel und effizient sein, um zu einem echten Erfolg für Verbraucherinnen und Verbraucher zu werden“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv. „Auch Gerichte und Unternehmen würden davon profitieren. Eine neue Bundesregierung muss die klaffende Lücke im kollektiven Rechtsschutz schnellstmöglich schließen.”

Der vzbv schlägt fünf Eckpunkte zur Einführung einer Musterfeststellungsklage vor:

1. Verbandsklage leitet Musterverfahren ein

Bislang können Verbraucherverbände auf Unterlassung klagen. So zwingen sie Unternehmen, Rechtsverstöße ab sofort einzustellen. Damit aber auch bereits betroffene Verbraucher entschädigt werden, sollte über eine Verbandsklage ein Musterverfahren eingeleitet werden können.

2. Wenige Einzelfälle reichen aus

Maximal zehn Einzelfälle sollten ausreichen, um eine Musterfeststellungsklage anstoßen zu können. Denn jede einzelne Fallrecherche ist aufwendig, kostet Zeit und verzögert das Verfahren.

3. Klage muss Verjährung automatisch aussetzen

Startet ein Musterfeststellungsverfahren, muss automatisch die Verjährung gehemmt werden. Nur so haben Verbraucher eine echte Chance auf Entschädigung, denn individuelle Ansprüche würden andernfalls bei langen Verfahren verjähren.

4. Urteil muss bindend sein

Auf ein Gerichtsurteil müssen sich betroffene Verbraucher verlassen, also verbindlich berufen können. Geschädigte müssen das Geld, das ihnen zusteht, einfacher einfordern können. Nachgelagerte Schlichtungsverfahren könnten dabei helfen, individuelle Zahlungsansprüche verbindlich zu berechnen.

5. Verbraucher entschädigen

Ein Musterverfahren muss auch mit einem Vergleich enden können. Dieser muss nicht nur die Klärung (Feststellung) des Sachverhalts umfassen, sondern auch Entschädigungszahlungen an betroffene Verbraucher ermöglichen.

Im Downloadbereich finden Sie ein Faktenblatt zur Musterfeststellungsklage.

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So funktioniert die Musterfeststellungsklage

Menschen, die mit Unternehmen streiten, sind oft überfordert. Denn Unternehmen sind besser organisiert, mächtiger als der einzelne Betroffene. Hinter Streitigkeiten mit Unternehmen steckt häufig mehr als ein Einzelfall: Banken berechnen die Sparzinsen ihrer Kund:innen falsch. Energieanbieter verschicken massenhaft unzulässige Preiserhöhungen. Autohersteller verkaufen Fahrzeuge, die mehr Schadstoffe ausstoßen als sie dürften. Allen Fällen ist eins gemeinsam: Es sind viele Verbraucher:innen betroffen. Doch nicht jede:r von ihnen hat Mittel und Kraft, sich selbst gegen Unrecht zu wehren. Helfen kann dann eine Art Sammel- oder Massenklage. In Deutschland gibt es dafür die Musterfeststellungsklage, kurz Musterklage genannt. Sie bündelt die Geschädigten und klärt Rechtsfragen für alle einheitlich.

Downloads

Verbraucherinformation: So funktioniert die Klage gegen VW

Verbraucherinformation: So funktioniert die Klage gegen VW

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Model case procedure | Faktenblatt | Nov 2017

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