Rund 1.000 Verfahren leiten der vzbv und die Verbraucherzentralen pro Jahr ein. Mehr als 50 Prozent der Fälle werden außergerichtlich beigelegt. In etwa 20 bis 25 Prozent der Fälle wird Klage erhoben.
Wenn Dosensuppen aufgrund der Menge erfahrungsgemäß nicht auf einmal verzehrt werden, darf der Hinweis nicht fehlen, wie und wie lange der Rest aufbewahrt werden darf.
Nach einer vzbv-Klage darf Schwartau künftig nicht mehr mit „pura 100 % aus Früchten Erdbeere“ werben, wenn nur 52 Prozent Erdbeeren enthalten sind und der Rest aus Fruchtsüßen besteht.
Die Schwartauer Werke dürfen nicht mehr mit einer irreführenden Verpackungsaufmachung für das Fruchtgetränk „Fruit2day, Kirsche - rote Traube“ werben. Die abgebildeten Früchte auf der Verpackung machen nur einen Bruchteil des Inhalts aus.