Effiziente und verbrauchergerechte Finanzprodukte, eine fundierte, unabhängige Beratung und eine funktionierende, verbraucherorientierte Aufsicht über den Finanzmarkt, das sind unsere Ziele im finanziellen Verbraucherschutz. Bei der Kontrolle und der Gestaltung von wettbewerbsneutraler Regulierung der Finanzmärkte werden die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern allerdings immer noch vernachlässigt. Die Finanzmarktreformen müssen deshalb fortgesetzt werden.
Die Extrarente kann so ausgestaltet werden, dass sie geltendem EU-Wettbewerbsrecht entspricht. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktuelles Gutachten von Prof. Jürgen Kühling von der Universität Regensburg im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).