Datum: 06.12.2022

Kontonutzung ist keine Zustimmung zu neuen Vertragsbedingungen

Einstweilige Verfügung gegen Sparda-Bank Hannover

  • Sparda-Bank Hannover wertete Kontonutzung als Zustimmung zu neuen Vertragsbedingungen – aus Sicht des vzbv ist das unzulässig.
  • Landgericht Hannover gibt der einstweiligen Verfügung des vzbv statt und untersagt das Vorgehen der Bank.
  • vzbv: Verbraucher:innen haben ungehinderten Anspruch auf vertraglich vereinbarte Leistungen wie Geldabheben oder Überweisungen.
Eine Person sitzt an einem Tisch vor einem Laptop und hält einen Brief hoch.

Quelle: contrastwerkstatt - fotolia.com

Durch die Nutzung ihres Kontos stimmen Bankkund:innen nicht automatisch Vertragsänderungen zu. Doch genau das kündigte die Sparda-Bank Hannover einigen ihrer Kund:innen in einem Anschreiben an. Dieses Vorgehen hat das Landgericht Hannover der Bank nun auf Antrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) per einstweiliger Verfügung untersagt.

„Benötigt eine Bank die Zustimmung zu einer Vertragsänderung, reicht dafür die bloße Weiternutzung des Kontos durch die Kundinnen und Kunden – etwa durch eine Überweisung oder eine Geldabhebung – nicht aus“, sagt David Bode, Referent im Team Rechtsdurchsetzung des vzbv. „Verbraucherinnen und Verbraucher haben einen ungehinderten Anspruch auf ihre vertraglich vereinbarten Leistungen.“

Bank handelte wettbewerbswidrig

Im Mai und im Juli 2022 forderte die Sparda-Bank Hannover ihre Kund:innen schriftlich zur ausdrücklichen Zustimmung zu neuen Vertragsbedingungen auf. Verbraucher:innen, die darauf nicht reagierten, sandte das Unternehmen im September ein weiteres Schreiben. Darin teilte die Bank mit, dass sie neben einer ausdrücklichen Zustimmung auch die künftige Nutzung des Kontos als Zustimmung werten wird, zum Beispiel im Zuge von Überweisungen, Abhebungen am Automaten oder bargeldlosen Zahlungen. Die Bank wollte es sogar als Zustimmung verstehen, wenn Verbraucher:innen einem zugesandten Rechnungsabschluss nicht aktiv widersprachen.

Dass betroffene Verbraucher:innen ihr Konto nicht mehr ohne aufgedrängte Vertragsänderungen nutzen konnten, wertete der vzbv unter anderem als aggressive geschäftliche Handlung der Bank.

Vorgehen der Sparda-Bank untersagt

Das Landgericht Hannover stufte das Vorgehen der Bank ebenfalls als Wettbewerbsverstoß ein. Das Verhalten der Bank verstoße gegen grundlegende vertragsrechtliche Prinzipien und benachteilige Verbraucher:innen unangemessen. Auch widerspreche das Vorgehen der Bank dem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2021 zu unzulässigen AGB-Klauseln (Az.: XI ZR 26/20).

Das Gericht gab dem Antrag des vzbv auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in allen Punkten statt und untersagte der Sparda-Bank Hannover das Vorgehen. Der vzbv beobachtet Kreditinstitute mit ähnlichem Verhalten und behält sich weitere rechtliche Schritte vor. Betroffene können sich an das Beschwerdepostfach auf verbraucherzentrale.de wenden.

Update vom 30.06.2023: Das Oberlandesgericht Celle hat das erstinstanzliche Urteil bestätigt und die Berufung der Sparda-Bank durch einstimmigen Beschluss vom 01.06.2023 zurückgewiesen.

Datum der Urteilsverkündung: 28.11.2022
Aktenzeichen: 13 O 173/22 – nicht rechtskräftig
Gericht: Landgericht Hannover

LG Hannover_28.11.2022

Urteil Landgericht Hannover | 28.11.2022

Einstweiliges Verfügungsverfahren des vzbv gegen die Sparda-Bank Hannover

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OLG Celle_01.06.2023

Beschluss Oberlandesgericht Celle | 01.06.2023

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