Effiziente und verbrauchergerechte Finanzprodukte, eine fundierte, unabhängige Beratung und eine funktionierende, verbraucherorientierte Aufsicht über den Finanzmarkt, das sind unsere Ziele im finanziellen Verbraucherschutz. Bei der Kontrolle und der Gestaltung von wettbewerbsneutraler Regulierung der Finanzmärkte werden die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern allerdings immer noch vernachlässigt. Die Finanzmarktreformen müssen deshalb fortgesetzt werden.
Die Privatbank Donner & Reuschel kündigte Riester-geförderte Sparverträge (sogenannte CHD Vorsorgepläne) mit der Begründung, man könne diese in die neue IT-Landschaft nicht übernehmen.Die Bank berief sich dabei auf § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage).
Bei Crowdinvesting-Projekten können sich Anleger anhand der vorgeschriebenen Unterlagen über ein Investitionsprojekt oftmals nur unzureichend informieren. Dies zeigt eine Untersuchung des Marktwächters Finanzen.
Die Volksbank Mittweida führte im Preisaushang eine Klausel, mit der für die Einrichtung eines Basiskontos ein Entgelt verlangt werden konnte. Die Marktwächterexperten mahnten das sächsische Kreditinstitut deshalb bereits im vergangenen August ab.
Wer wissen will, was genau mit seinen Daten bei der Wearable- und Fitness-App-Nutzung passiert, hat schlechte Karten: Das zeigt ein Praxistest des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale NRW.
Obwohl immer mehr Menschen in Europa im Internet einkaufen, ist das Vertrauen in Online-Shopping außerhalb der Europäischen Union (EU) noch immer gering. Das zeigt eine aktuelle Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und seines europäischen Dachverbands BEUC.
Die Frankfurter Sparkasse ist auf Grund von Verbraucherbeschwerden mit einer intransparenten Zinsanpassungsklausel im Sparvertrag mit der Bezeichnung Vermögensplan auffällig geworden. Aus Sicht der Marktwächterexperten ist die verwendete Klausel rechtswidrig.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert die erlassene Verordnung zur Aufsicht über Wertpapiergeschäften und fordert umgehend, die Verordnung zu korrigieren.
Als Geldanlage nutzen nur zwei Prozent der Befragten Crowdinvesting. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage, die die Verbraucherzentrale Hessen im Rahmen des Projekts Marktwächter Finanzen in Auftrag gegeben hat.
Für eine aktuelle Untersuchung dokumentierte und analysierte das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Hessen 358 Rechtsberatungen der Verbraucherzentralen zu Schadensfällen auf dem Grauen Kapitalmarkt.