E-Mail-Anfragen an das Portal web.de liefen ins Leere. Das Landgericht Koblenz hat nach einer Klage des vzbv entschieden, dass der Konzern Anfragen von Kunden nicht mit einer automatisch erzeugten E-Mail beantworten darf, die nur auf allgemeine Informationsquellen verweist.
Wer mit dem Unternehmen eine bestimmte Bandbreite vereinbart hat, darf nicht an eine geringere gebunden sein, wenn diese nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat damit das erstinstanzliche Urteil nach einer Klage des vzbv gegen Vodafone D2 GmbH überwiegend...