
Quelle: escapejaaj - 123rf
Durch den schrittweisen Wechsel von alten Kupferkabeln (DSL) auf moderne Glasfasernetze sollen bis 2030 flächendeckend alle Haushalte in Deutschland und der Europäischen Union mit gigabitfähigem Glasfaser versorgt werden. Das sehen die Gigabitstrategie der Bundesregierung von 2022 und ein White Paper der Europäischen Kommission vor. Die Bundesnetzagentur hat ein Impulspapier veröffentlicht, das den geltenden Rechtsrahmen in Deutschland beim schrittweisen Umstieg von Kupfer- auf Glasfasernetze umreißt und aufzeigt, wie dieser angewendet werden kann. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, dass Verbraucher:innen trotz Wechsel immer mit Internet versorgt werden müssen.
Verbraucher:innen sind von dem Umstellungsprozess in vielfältiger Weise betroffen. Für sie besteht das Risiko, dass es zu Versorgungslücken kommt, wenn die alte Netzinfrastruktur abgeschaltet wird. Zudem könnte die Umstellung auf leistungsfähigere Leitungen deutliche Preissteigerungen bedeuten.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert unter anderem:
- Gewährleistung der Versorgungskontinuität: Kupferanschlüssen dürfen erst abgeschaltet werden, wenn eine gleichwertige Glasfaserinfrastruktur vorhanden ist.
- Keine zwingende Preissteigerung: Glasfaserbasierte Tarife sollten mit vergleichbar niedrigen Übertragungsraten und Preisen wie vor der Umstellung angeboten werden.
- Transparente Abschaltpläne: Verbraucher:innen müssen frühzeitig über konkrete Pläne zur Abschaltung der Kupferleitungen informiert und zur Umstellung auf Glasfaser angeregt werden.