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Datum: 03.07.2024

Recht auf schnelles Internet: „Höhere Bandbreite nur der erste Schritt“

Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop zum Recht auf Versorgung mit Internet

Der Digitalausschuss des Bundestages hat Anpassungen für das Recht auf Versorgung mit Internet auf den Weg gebracht. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:

You can see Ramona Pop in front of a wooden wall.

Quelle: © Dominik Butzmann / vzbv

Es war höchste Zeit, dass sich beim Recht auf Versorgung mit Internet endlich etwas bewegt. Eine Erhöhung der Mindestbandbreite ist längst überfällig.

Und es gibt weitere Baustellen: Der Prüfprozess der vorhandenen Bandbreite muss entschlackt werden. Bei Ansprüchen müssen Verbraucher:innen einfacher und schneller zu ihrem Recht kommen. Es gibt zahlreiche Fälle, in denen die Bundesnetzagentur eine Unterversorgung festgestellt hat und es passiert trotzdem nichts.

Es ist auch lebensfern, dass die Mindestbandbreite bisher nur draußen an der Hauswand vorhanden sein muss und nicht in den Innenräumen, wo das Internet genutzt wird. Hier muss die Bundesregierung dringend nachbessern. Ohne schnelles Internet haben Verbraucher:innen große Nachteile.

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Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv) zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Digitales des Deutschen Bundestages „TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz“  | Oktober 2024 

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Abweichungen bei Breitbandgeschwindigkeiten im Festnetz | Stellungnahme des vzbv | Mai 2017

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Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. (vzbv) für die öffentliche Anhörung der Bundesnetzagentur zur Konkretisierung der unbestimmten Rechtbegriffe nach Artikel 4 Abs. 4 der EU-Verordnung 2015/2120 | Mai 2017

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Verbrauchern einen schnellen Internetzugang ermöglichen #VerbraucherZählen

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Der flächendeckende Breitbandausbau in Deutschland ist derzeit politisch in aller Munde. Immer wieder wird debattiert, ob und wie Regulierungserleichterungen für marktmächtige Unternehmen den Infrastrukturausbau ankurbeln könnten. Im Hinblick auf den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zum europäischen Kodex für elektronische Kommunikation bekommt die Debatte auch europaweit aktuelle Relevanz. Mögliche Änderungen des derzeitigen Ordnungsrahmens werden dabei überwiegend aus industriepolitischer Sicht diskutiert. Die Interessen von Verbraucherinnen und Verbraucher, als wichtiger Nachfrager solcher Anschlüsse, wurden bislang vernachlässigt.

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Zu sehen ist auf hellem Grund der rot gezeichnete Rahmen eines Telefonhörers.

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