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Frau steckt einen Stecker in den W-LAN Router, der vor ihr auf dem Tisch steht

Quelle: iStock - aquaArts studio

Datum: 29.08.2025

Glasfasernetze: Kosten für Ausbau fair verteilen

Verbraucherzentrale Bundesverband veröffentlicht Stellungnahme zu geplanten Änderungen im Telekommunikationsgesetz

Frau steckt einen Stecker in den W-LAN Router, der vor ihr auf dem Tisch steht

Quelle: iStock - aquaArts studio

Deutschland hängt beim Ausbau der Glasfaserinfrastruktur hinterher. Die Bundesregierung möchte den Ausbau nun beschleunigen. Das Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung hat dafür in einem Eckpunktepapier Änderungsvorschläge zum Telekommunikationsgesetz veröffentlicht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt eine Beschleunigung im Glasfaserausbau, fordert jedoch eine faire Verteilung der Ausbaukosten.

Verbraucher:innen sollten flächendeckend Zugang zu schnellem Internet haben. Dafür ist ein Ausbau der Glasfaserinfrastruktur unerlässlich. Die Europäische Kommission hat das Ziel vorgegeben, bis 2030 Glaserfaser flächendeckend auszurollen. Für Deutschland scheint dies in weiter Ferne zu sein. Die Bundesregierung möchte nun im Eiltempo zahlreiche Änderungen zur Beschleunigung auf den Weg bringen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt einen schnelleren Glasfaserausbau. Allerdings darf eine Beschleunigung nicht allein auf Kosten der Verbraucher:innen gehen.

Verbraucher:innen finanzieren bereits jetzt einen großen Teil der Umstellung auf moderne Glasfaserleitungen. Sie sollten nicht noch stärker finanziell durch den Ausbau belastet werden. Bei einem einheitlichen Netzausbau im gesamten Wohngebäude muss außerdem sichergestellt werden, dass einzelne Mieter:innen weiter ihren Internetanbieter frei wählen können.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert unter anderem:

  • Abschaffung des Glasfaserbereitstellungsentgelts: Gebäudeeigentümer sollten an Kosten des Glasfaserausbaus fair beteiligt werden, Mieter:innen sollten nicht unverhältnismäßig belastet werden
  • Sicherstellung der Anbieterwahlfreiheit: Vollausbau der Glasfasernetze in einem Gebäude darf nicht zu einer Beschränkung der Anbieterauswahl für einzelne Mieter:innen führen
  • Stärkung des Wettbewerbs: Abschaffung der Konzernklausel darf nicht zu Machtmissbrauch einzelner Unternehmen und damit mittelbar zur finanziellen Mehrbelastung von Verbraucher:innen führen
Kein Glasfaserausbau auf Kosten der Mieter:innen

Kein Glasfaserausbau auf Kosten der Mieter:innen

Kurzstellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. (vzbv) zum Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung für ein Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau | August 2025

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Der flächendeckende Breitbandausbau in Deutschland ist derzeit politisch in aller Munde. Immer wieder wird debattiert, ob und wie Regulierungserleichterungen für marktmächtige Unternehmen den Infrastrukturausbau ankurbeln könnten. Im Hinblick auf den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zum europäischen Kodex für elektronische Kommunikation bekommt die Debatte auch europaweit aktuelle Relevanz. Mögliche Änderungen des derzeitigen Ordnungsrahmens werden dabei überwiegend aus industriepolitischer Sicht diskutiert. Die Interessen von Verbraucherinnen und Verbraucher, als wichtiger Nachfrager solcher Anschlüsse, wurden bislang vernachlässigt.

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