Das App-Zentrum von Facebook gibt persönliche Daten der Nutzer ohne deren Einwilligung an die App-Anbieter weiter. Der vzbv hat Facebook deshalb abgemahnt und fordert damit das Unternehmen wiederholt auf, sich an geltendes Recht zu halten.
Facebook verstößt mit dem Freundefinder und seinen Geschäftsbedingungen gegen Verbraucherrechte. Das hat das Landgericht Berlin entschieden und gibt damit der Klage des vzbv in vollem Umfang statt.