Ein Reisevermittler darf für die Zahlung per Sofortüberweisung oder Giropay ebenso wenig ein Entgelt verlangen wie für die Zahlung per Kreditkarte. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die in London ansässige Opodo Ltd. entschieden.
Die BTN Versandhandel GmbH darf Verbrauchern keine Münzen und/oder Briefmarken zusenden und zur Rücksendung oder Bezahlung derselben auffordern, wenn die Verbraucher diese nicht bestellt haben. Das hat das Landgericht Hildesheim nach einer Klage vzbv entschieden.
Urteil des KG Berlin vom 31.05.2017 (21 U 9/16)
Facebook kann sich bei der Zugriffsverweigerung für die Eltern hinsichtlich ihrer verstorbenen Tochter auf das Fernmeldegeheimnis berufen.
Urteil des LAG Köln vom 07.02.2017 (12 Sa 745/16)
Die fehlerhafte Beschreibung des Arbeitsplatzes als „Freiberufler“ und die Angabe: „ich biete: freie Mitarbeit“ begründet keinen außerordentlichen Kündigungsgrund. Aktives Bewerben einer zum Arbeitsplatz konkurrierenden Tätigkeit hingegen...
Urteil des OLG Düsseldorf vom 20.10.2016 (20 U 37/16)
Preiserhöhungen, über die der Energieversorger in E-Mails informiert, die auch andere Informationen enthalten, ohne dass gesondert hervorgehoben auf die Preiserhöhungen und ein damit verbundenes Sonderkündigungsrecht hingewiesen wird,...
Urteil des OLG Frankfurt vom 28.07.2016 (6 U 93/15)
Eine vom Verbraucher im Rahmen eines kostenlosen Gewinnspiels eingeholte Einwilligung für E-Mail- und Telefonwerbung ist unwirksam, wenn der Verbraucher aufgrund der Vielzahl der werbenden Unternehmen nicht einmal weiß, wofür er...
Auf der Suche nach der neuen Liebe schließen viele Verbraucher kostenpflichtige Premiummitgliedschaften bei Partnervermittlungen im Internet ab. Die Kündigung des Vertrags ist oft mit Hürden verbunden. Der Bundesgerichtshof hat nach Klage des vzbv nun eine Kündigungsklausel von Elitepartner.de...
Urteil des LG Bochum vom 31.03.2016 (14 O 21/16)
Ein Online-Händler muss auf seiner Webseite auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform verlinken. Tut er dies nicht, handelt er wettbewerbswidrig und beeinträchtigt zudem Verbraucherinteressen.
Urteil des BGH vom 16.03.2016 (VIII ZR 146/15)
Die Gründe des Verbrauchers beim Widerruf eines Fernabsatzvertrags sind unerheblich. Ein Rechtsmissbrauch kann dem Verbraucher nur ausnahmsweise vorgeworfen und somit das Widerrufsrecht ausgehebelt werden.
Urteil des OLG Köln vom 26.02.2016 (6 U 90/15)
Amazon darf digitale Inhalte (z. B. Kindle-Bücher) nicht einfach löschen, wenn Kunden dafür bezahlt haben.