Das App-Zentrum von Facebook gibt persönliche Daten der Nutzer ohne deren Einwilligung an die App-Anbieter weiter. Der vzbv hat Facebook deshalb abgemahnt und fordert damit das Unternehmen wiederholt auf, sich an geltendes Recht zu halten.
Diesmal haben es die Agenten Schulz und Heck mit Facebook zu tun. Das größte Soziale Netzwerk nimmt die Rechte der Nutzer nicht angemessen ernst. Auch über Datenschutzbelange setzt sich Facebook hinweg und verstößt damit gegen geltendes Recht. Was unternehmen die Verbraucherschützer - und...
Facebook verstößt mit dem Freundefinder und seinen Geschäftsbedingungen gegen Verbraucherrechte. Das hat das Landgericht Berlin entschieden und gibt damit der Klage des vzbv in vollem Umfang statt.