Urteil vom 24.08.2023 | 16 O 420/19 – nicht rechtskräftig | Landgericht Berlin und weitere
Das soziale Netzwerk LinkedIn darf auf seiner Webseite nicht mehr mitteilen, dass es auf „Do-Not-Track“-Signale nicht reagiert, mit denen Nutzer:innen der Nachverfolgung ihres Surfverhaltens per Browsereinstellung widersprechen. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden.
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