- Update (06.08.2024): Zu dieser Presseinfo gibt es eine aktuellere Version.
- Die Energieanbieter belehrten unzureichend über das Widerrufsrecht bei oft viel zu teuren Strom- und Gasverträgen.
- Kund:innen sollten aktiv kündigen oder Verträge widerrufen – Verbraucherzentrale bietet Musterbrief an.
Update (06.08.2024): Der vzbv und die primaholding GmbH haben sich auf einen außergerichtlichen Vergleich verständigt. Der vzbv sieht daher von einer Sammelklage ab. Durch den Vergleich kommen Kund:innen teils schneller aus ihren Verträgen und erhalten günstigere Energietarife als zuvor – auch rückwirkend. Weitere Informationen gibt es hier.
Ungewollte Knebelverträge, unzulässige Preiserhöhungen oder zu hohe Abschläge: Rund 17.000 Beschwerden haben die Verbraucherzentralen im Jahr 2022 zu den Primaholding-Töchtern primastrom, nowenergy und voxenergie erfasst. Der vzbv rät Betroffenen, ihre Verträge mit den Anbietern zu kündigen oder zu widerrufen. Um sie dabei zu unterstützen und Rückzahlungen zu erwirken, plant der vzbv eine Sammelklage gegen die drei Energieanbieter.
„Die Primaholding-Gruppe fällt seit Jahren negativ auf. Es gibt immer wieder Ärger. Und wenn Kund:innen sich dann von den Energieanbietern trennen wollen, sperren sich die Unternehmen dagegen. Dennoch sollten Kund:innen aktiv werden und ihre Verträge widerrufen oder kündigen. Mit einer Sammelklage wollen wir Betroffenen helfen, aus ihren Verträgen rauszukommen und Geld zurückzuerhalten“, sagt Ramona Pop, Vorständin beim vzbv.
Die Unternehmen primastrom, nowenergy und voxenergie haben per Telefonwerbung tausende Kund:innen für ihre Strom- und Gaslieferverträge gewonnen. Teilweise behaupten die Unternehmen, die Verbraucher:innen seien bis 2027 an die oft viel zu teuren Verträge gebunden. Nach vzbv-Einschätzung sind bei den Verträgen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet worden. Deshalb können die Verbraucher:innen ihre Verträge innerhalb von 12 Monaten und 14 Tagen nach Abschluss widerrufen und sämtliche bereits gezahlten Beiträge zurückverlangen. Ein Zwei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.500 kWh kann sich nach zwölf Monaten Belieferung beispielsweise mehr als 1.200 Euro erstatten lassen.
Auch nach dieser Frist besteht nach vzbv-Ansicht für Kund:innen von primastrom und voxenergie ein Recht zur kurzfristigen oder sogar fristlosen Kündigung. Denn die Unternehmen haben die Preise einseitig erhöht, bieten den gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbutton nicht an und verwenden rechtswidrige Regelungen zur Vertragslaufzeit.
Verbraucher:innen, die ihre Verträge mit den Energieanbietern beenden wollen, können dafür einen Musterbrief der Verbraucherzentralen nutzen. Sie finden den Musterbrief unter: www.sammelklagen.de/primaholding
Wegen unzulässiger Preiserhöhungen führt der vzbv bereits Musterfeststellungsklagen gegen primastrom und voxenergie. In beiden Fällen findet am 23. November 2023 am Berliner Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt. Bis zum 22. November 2023 können sich Verbraucher:innen noch kostenlos ins Klageregister eintragen und so an den Klagen teilnehmen. Welche Verbraucher:innen sich an den Klagen beteiligen können, erfahren sie mit dem Klage-Check des vzbv auf www.sammelklagen.de.