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Ramona Pop, Vorständin des vzbv

Quelle: dpa/picture-alliance/vzbv

Datum: 17.12.2025

Urteil gegen Amazon: Einführung von Werbung bei Prime Video war unzulässig

Statement von Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands

Ramona Pop, Vorständin des vzbv

Quelle: dpa/picture-alliance/vzbv

Das Landgericht München I hat nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands geurteilt: Die Einführung von Werbung in Filmen und Serien bei Amazon Prime Video im Februar 2024 war unzulässig. Amazon hat hier Verbraucher:innen getäuscht.

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, kommentiert:

„Das ist ein sehr wichtiges Urteil. Es zeigt, dass die zusätzliche Werbung bei Amazon Prime Video nicht ohne Mitwirkung der betroffenen Verbraucher:innen erfolgen durfte. Mitglieder haben nach Ansicht der Verbraucherzentrale weiterhin Anspruch auf die werbefreie Option, und zwar ohne Mehrkosten.“

Die Amazon Digital Germany GmbH hatte im vergangenen Jahr ihre Bestandskunden per E-Mail darüber informiert, dass ab Februar 2024 Prime Video-Titel Werbung enthalten würden. Es bestünde kein Handlungsbedarf, der Preis für die Mitgliedschaft würde sich nicht ändern. Den Betroffenen wurde zugleich eine werbefreie Option für 2,99 Euro pro Monat angeboten.

Das Gericht sieht in diesem Vorgehen eine unzulässige Vertragsänderung durch Amazon. Denn Angebote von Prime Video wurden zuvor ohne Werbeunterbrechungen angeboten. Die Berechtigung zur einseitigen Einführung von Werbeunterbrechungen ergab sich nach Auffassung des Gerichts weder aus den Vertragsbedingungen noch aus dem Gesetz. Daher wertete das Gericht die Ankündigung in der E-Mail als Irreführung. Zudem wurde Amazon zur Richtigstellung gegenüber den Betroffenen verurteilt.

Das Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands zielt darauf, dass Amazon ähnliche Änderungsversuche in Zukunft unterlässt. In einem separaten Verfahren hat die Verbraucherzentrale Sachsen eine Sammelklage auf Schadensersatz eingereicht. Mit der Sammelklage will die Verbraucherzentrale Sachsen unter anderem erreichen, dass Betroffene eine Entschädigung erhalten.

Positives Signal für Sammelklage

Das Urteil ist ein positives Signal für die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon. Um sich der Sammelklage anzuschließen, können sich Betroffene kostenlos im Klageregister eintragen. 

Alle Infos zur Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen finden sich hier.

Datum der Urteilsverkündung: 16.12.2025
Aktenzeichen: 33 O 3266/24 - nicht rechtskräftig
Gericht: Landgericht München

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