Durch die folgenden Buttons können Sie direkt auf einen speziellen Bereich des Inhaltes springen
Eine Frau blickt kritisch auf ein Dokument, das sie vor sich hält

Quelle: damircudic - iStock

Datum: 29.01.2026

Debeka-Sammelklage – jetzt mitmachen

Verbraucherzentrale: Zehntausende Menschen sind von Schäden bis zu fünfstelliger Summe betroffen

Eine Frau blickt kritisch auf ein Dokument, das sie vor sich hält

Quelle: damircudic - iStock

  • Die Verbraucherzentrale klagt gegen Stornoabzüge bei Lebens- und Rentenversicherungen der Debeka. 
  • Ziel ist, dass Geschädigte ihr Geld zurückerhalten. 
  • Betroffene können sich ab sofort ins Klageregister eintragen und so ihre Ansprüche sichern. 

Das Klageregister zur Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen den Debeka Lebensversicherungsverein ist eröffnet. Die Verbraucherzentrale will gerichtlich feststellen lassen, dass die von der Debeka verwendeten Storno-Klauseln intransparent und damit unwirksam sind. Betroffene sollen zu Unrecht einbehaltenes Geld zurückerhalten. Wer sich ins Klageregister einträgt, schützt seine Ansprüche außerdem vor einer Verjährung.  

„Wer seine Lebensversicherung kündigt, steckt oft ohnehin in einer schwierigen Lage. Dann darf ein Versicherer nicht noch eine Gebühr kassieren, die nicht nachvollziehbar ist. Wir machen uns stark dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Geld zurückbekommen“, sagt Ramona Pop, Vorständin der Verbraucherzentrale. 

Darum geht es   

Die Debeka zahlt bei einer Kündigung den Rückkaufswert einer Versicherung aus. Dabei zieht der Versicherer neben den üblichen Stornokosten eine kapitalmarktabhängige Stornogebühr ab. Wie hoch der Abzug ausfällt, hängt laut Vertragsbedingungen von Faktoren ab, die Verbraucher:innen nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht prüfen können. Die Verbraucherzentrale hält diese Regelung für intransparent. 

Wie deutlich der Nachteil sein kann, zeigt ein Fall aus der Beratung der Verbraucherzentrale: Ein Verbraucher wollte 2023 zwei Verträge kündigen, die er 2011 abgeschlossen hatte. Die Debeka nannte einen Rückkaufswert von rund 12.500 Euro. Ohne den strittigen Stornoabzug wären es rund 15.600 Euro gewesen – also etwa 3.100 Euro mehr. 

Viele wissen nicht, dass sie betroffen sind 

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Hamburg nutzt die Debeka den kapitalmarktabhängigen Stornoabzug bei Kündigungen bereits seit 2008. Aus Geschäftsberichten ergibt sich, dass in den Jahren 2022 bis 2024 insgesamt 241.994 Verträge durch Kündigung vorzeitig endeten. Daraus ergibt sich: Zehntausende Menschen können betroffen sein. 

Viele sind sich dessen aber nicht bewusst. Auf den Abrechnungen ist der kapitalmarktabhängige Stornoabzug nicht unbedingt gesondert ausgewiesen.   

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale sind in der Regel Menschen betroffen, die nach 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen und diese ab Mitte 2022 gekündigt haben. Für alle, die sich unsicher sind, bietet die Verbraucherzentrale einen Online-Klage-Check. Wer nicht weiterkommt, kann Unterstützung bei einer Einschätzung durch die Verbraucherzentrale Hamburg erhalten. 

Eintrag ins Klageregister bringt Vorteile 

Wer sich ins Klageregister einträgt, macht bei der Sammelklage mit. Das ist einfach, kostenlos und ohne Prozesskostenrisiko möglich. Selbst wenn die Verbraucherzentrale vor Gericht verlieren sollte, müssen Betroffene keine Kosten fürchten. Im Erfolgsfall kann es Geld zurückgeben. 

Eine Eintragung hat noch einen weiteren Vorteil: Die Ansprüche verjähren nicht, solange das Verfahren läuft. Das gilt auch für Verbraucher:innen, die einen Vertrag schon in der Vergangenheit gekündigt hatten und weniger Geld ausgezahlt bekamen. Die Verjährungshemmung kann auch für alle wichtig sein, die eine Kündigung beabsichtigen. 

So gehen Betroffene vor 

Um von der Sammelklage zu profitieren, können Betroffene drei Dinge tun:  

  • Mit dem Klage-Check der Verbraucherzentrale online prüfen, ob sie mitmachen können.
  • Den News-Alert der Verbraucherzentrale zur Klage abonnieren, um über den weiteren Verlauf des Verfahrens informiert zu werden.
  • Sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. 

Alle Informationen zur Sammelklage, den Klage-Check und den News-Alert finden Verbraucher:innen auf sammelklagen.de/verfahren/debeka

Hinweis: Die Sammelklage führt der Verbraucherzentrale Bundesverband mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Hamburg. 

Alles zum Thema: Rechtsdurchsetzung

Artikel (468)
Dokumente (46)
Sammelklage gegen Avacon Natur GmbH

Sammelklage gegen Avacon Natur GmbH

Informationen für betroffene Fernwärmekund:innen | Faktenblatt | April 2026

Ansehen
PDF | 97.41 KB
Sammelklage gegen Neubrandenburger Stadtwerke (neu.sw)

Sammelklage gegen Neubrandenburger Stadtwerke (neu.sw)

Faktenblatt | Informationen für betroffene Fernwärmekund:innen | April 2026

Ansehen
PDF | 96.91 KB
Urteil des OLG Koblenz vom 29. 01.2026, Az. 2 U 603/24 – nicht rechtskräftig

Urteil des OLG Koblenz vom 29. 01.2026, Az. 2 U 603/24 – nicht rechtskräftig

Urteil | Januar 2026

Ansehen
PDF | 10.02 MB
Urteil des LG Berlin II vom 05.01.2026 | Az 52 O 394/25

Urteil des LG Berlin II vom 05.01.2026 | Az 52 O 394/25

Ansehen
PDF | 3.22 MB
Urteil des LG Berlin II vom 23.02.2026 | Az 52 O 22/17

Urteil des LG Berlin II vom 23.02.2026 | Az 52 O 22/17

Ansehen
PDF | 19.78 MB
Urteile (1464)
Termine (5)
Videos & Grafiken (5)
Infografik: So funktionieren Sammeklagen

Quelle: vzbv

Infografik: So funktionieren Sammelklagen

Vorschau
JPG | 1.02 MB | 6540x3481
Sammelklage - der Ablauf im Überblick

Quelle: Verbraucherzentrale

Sammelklage - der Ablauf im Überblick

Vorschau
PNG | 212.22 KB | 1200x1720

Kontakt

Kontakt

Icon Sprechblase+Beratung Kreis rot

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Icon Sprechblase+Beratung Outline rot

Pressestelle

Service für Journalist:innen

@email +49 30 25800-525