Datum: 01.11.2023

Energiepreisbremsen bis April 2024 verlängern

Statement von Ramona Pop, Vorständin des vzbv, zur Verlängerung der Preisbremsen

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Preisbremsen auf Strom, Gas und Fernwärme bis Ende April 2024 zu verlängern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) befürwortet diesen Schritt. vzbv-Vorständin Ramona Pop kommentiert wie folgt:

Pressefoto 1: Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband

Quelle: © Dominik Butzmann / vzbv

Privathaushalte müssen auch im kommenden Winter vor hohen Preisen bei Strom, Gas und Fernwärme geschützt werden. Wer Anfang des Jahres in einem teuren Energievertrag gelandet ist, zahlt wegen der Mindestvertragslaufzeit auch über 2023 hinaus hohe Arbeitspreise. Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass sich die Energiepreise in diesem Winter noch einmal stark erhöhen. Die Energiepreisbremsen für Gas, Strom und Wärme bis April 2024 zu verlängern ist deshalb richtig.

Um die Verbraucher:innen weiter zu entlasten, muss die Bundesregierung zudem die niedrigere Mehrwertsteuer auf Gas und Wärme wie geplant bis Ende März fortführen. Darüber hinaus sollte die Stromsteuer um zwei Cent pro Kilowattstunde auf das europäische Minimum abgesenkt werden.

23-10-25_KStn_vzbv_Preisbremsenverlängerungsverordnung

Energiepreisbremsen bis Ende April 2024 verlängern

Kurzstellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zum Entwurf einer Verordnung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen | Oktober 2023

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