Am 31. Oktober 2018 tritt das Zahlungskontogesetz vollständig in Kraft. Es soll allen Verbrauchern einen Kontozugang verschaffen und bessere Kostentransparenz und schnelleren Kontowechsel ermöglichen. Der vzbv bewertet Maßnahmen grundsätzlich als positiv. In der Umsetzung zeigen sich jedoch einige Mängel.
Der vzbv hat gegen drei Kreditinstitute wegen zu hoher Gebühren für Basiskonten geklagt. Zwei Gerichte haben bereits entschieden: Die verlangten Gebühren waren teilweise unangemessen hoch. Um die unsichere Rechtslage zu beenden, muss das Zahlungskontengesetz aus vzbv-Sicht dringend nachgebessert werden.