Die kollektive Durchsetzung von Verbraucherrechten ist seit Jahrzehnten Herzstück des Verbraucherschutzes. Mit mehr als tausend Verfahren jährlich stärken der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen der Bundesländer die Rechte der Verbraucher. Aktualisierte Broschüre „Recht durchsetzen – Verbraucher stärken“
Die Drillisch Telecom GmbH darf für die Zusendung der Rechnung per Post keine Gebühr von 1,50 Euro verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof nach einer Klage des vzbv entschieden. Die Richter untersagten dem Unternehmen außerdem, für die SIM-Karte ein Pfand von 29,65 Euro zu erheben.
Immer mehr Menschen nutzen Streaming-Plattformen, um Musik oder Filme direkt aus dem Internet abzuspielen. Doch die Nutzungsbestimmungen solcher Dienste sind in großen Teilen rechtswidrig. Der vzbv hat Webauftritt und Vertragsklauseln von 14 Unternehmen unter die Lupe genommen.
Überhöhte Mahnkosten, unzulässige Preiserhöhungen, einseitige Vertragsänderungen und Liefersperren schon aus geringem Anlass: In einer Abmahnaktion erreichte der vzbv viele Änderungen bei Gasanbietern.
Für den vzbv ist das Gesetz ein seit langem überfälliger Schritt zum Schutz vor unseriöser Geschäftemacherei. Trotz Bedenken bei einzelnen Punkten sollte das Gesetz jetzt möglichst schnell in Kraft treten.
Am 15. Mai berät der Rechtsausschuss des Bundestags den Gesetzesentwurf der Bundesregierung gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Ein juristisches Gutachten im Auftrag des vzbv zeigt, dass die Regelung zu urheberrechtlichen Abmahnungen Verbraucher nicht ausreichend schützt.
Unerlaubte Telefonwerbung, überhöhte Abmahngebühren und unseriöse Inkasso-Forderungen: Davor soll das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken den Verbraucher schützen. Das Parlament diskutiert heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Doch es gibt noch einigen Nachbesserungsbedarf.
Endlich hat die Bundesregierung ihren Streit um das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken beigelegt und die Vorlage im Kabinett beschlossen. Für den vzbv bleibt der Gesetzentwurf unbefriedigend. Er reicht nicht aus, um Verbraucher effizient vor unseriöser Geschäftemacherei zu schützen.
Unseriöse Inkassopraktiken, die Belästigung durch Werbeanrufe sowie Missstände bei urheberrechtlichen Abmahnungen sind Ärgernisse, die Verbraucher seit Jahren belasten. Mit dem Gesetzesentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken möchte die Bundesregierung endlich dagegen vorgehen. Doch die geplanten Maßnahmen sind lückenhaft.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, dem Abmahnmissbrauch im Urheberrecht endlich einen Riegel vorzuschieben und einen entsprechenden Gesetzesvorschlag ins Kabinett einzubringen. Auch der vzbv sieht noch Nachbesserungsbedarf.