Das Vermittlungsportal Verivox muss ausdrücklich darauf hinweisen, dass sein Vergleich von Privathaftpflichtversicherungen auf einer eingeschränkten Marktauswahl beruht. Das hat das Landgericht Heidelberg nach einer Klage des vzbv entschieden. Verivox hatte nach Auffassung des vzbv nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass zahlreiche Anbieter im Vergleich fehlten.
Mobilfunkanbieter dürfen die Erstattung eines Restguthabens nach Vertragsende nicht von der Rücksendung der SIM-Karte abhängig machen. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.
Die von Google im Jahr 2012 verwendete „Datenschutzerklärung“ ist zum großen Teil rechtswidrig. Das hat das Kammergericht in Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Nach Auffassung des Gerichts sind außerdem zahlreiche Klauseln in den Nutzungsbedingungen des Konzerns unwirksam.
Bietet ein Online-Händler gebrauchte Smartphones an, muss er eindeutig darauf hinweisen, dass die Geräte nicht neu sind. Der Zusatz „Refurbished Certificate“ in der Produktinformation reicht nicht aus. Das hat das Landgericht München nach einer Klage des vzbv gegen den Internetkonzern Amazon entschieden.
Zahlt ein Kunde seinen Immobilienkredit vorzeitig gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung zurück, dürfen Banken kein Entgelt dafür verlangen, die Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen. Die Landgerichte München und Dortmund erklärten entsprechende Preisklauseln für unwirksam, nachdem der vzbv die Kreditinstitute verklagt hatte.
Das Schulfreunde-Portal StayFriends darf im Profil neuangemeldeter Nutzer nicht voreinstellen, dass Profilbilder automatisch auf Suchmaschinen und Partnerwebseiten angezeigt werden. Für eine Veröffentlichung außerhalb des Netzwerks fehlte die erforderliche Einwilligung der Verbraucher. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.
Die BTN Versandhandel GmbH darf Verbrauchern keine Münzen und/oder Briefmarken zusenden und zur Rücksendung oder Bezahlung derselben auffordern, wenn die Verbraucher diese nicht bestellt haben. Das hat das Landgericht Hildesheim nach einer Klage vzbv entschieden.
Verbraucher haben ein Recht darauf, dass sie Online-Anbieter per E-Mail erreichen und unkompliziert Kontakt aufnehmen können. Die angegebene E-Mail-Adresse darf kein "toter Briefkasten" sein. Das hat das Kammergericht Berlin nach einer Klage des vzbv gegen den Internetkonzern Google entschieden.
Eine Bank darf für die vorzeitige und einvernehmliche Rückzahlung eines Immobilienkredits kein Zusatzentgelt berechnen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Degussa Bank entschieden.
Facebook darf personenbezogenen Daten seiner in Deutschland lebenden Nutzerinnen und Nutzer nicht ohne deren wirksame Einwilligung herausgeben. Das hat das Kammergericht nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.