Ein Getränk, das auf seiner Verpackung Himbeeren und Rhabarber verspricht, muss davon mehr enthalten als jeweils nur 0,1 Prozent. Das Mehrfrucht-Rhabarbergetränk „Active Fruits“ von Netto erfüllt diese Erwartungen jedoch nicht und täuscht damit Verbraucher. Das hat das Landgericht Amberg nach...