Das Oberlandesgericht Düsseldorf schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass Aldi-Talk-Kunden durch die Klausel unangemessen benachteiligt werden. Grundsätzlich seien die nach Vertragsende noch bestehenden gegenseitigen Ansprüche „Zug um Zug“ zu leisten.
Produktbewertungen in Tarifvergleichen müssen für Verbraucher und Verbraucherinnen transparent sein. Der Anbieter eines Tarifvergleichs muss darüber informieren, wer die Bewertung abgegeben hat und nach welchen Kriterien sie erfolgt. Das hat das Landgericht Leipzig nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.
Bei Lebensmittel-Bestellungen im Internet müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher darauf verlassen können, dass die Angaben über Zutaten und Allergene der angebotenen Produkte stimmen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Eismann Tiefkühl-Heimservice GmbH entschieden.
Ein Mobilfunkanbieter muss Kunden bei Preiserhöhungen prinzipiell ein Widerspruchsrecht einräumen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Mobilfunkanbieter Drillisch Online AG entschieden.
Kunden mit Wohnsitz in Deutschland dürfen ihre Online-Bestellungen von einem Bankkonto im EU-Ausland bezahlen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Pearl GmbH entschieden. Der BGH setzte damit den Schlusspunkt unter einen mehrjährigen Rechtsstreit.
Das Vermittlungsportal Verivox muss ausdrücklich darauf hinweisen, dass sein Vergleich von Privathaftpflichtversicherungen auf einer eingeschränkten Marktauswahl beruht. Das hat das Landgericht Heidelberg nach einer Klage des vzbv entschieden. Verivox hatte nach Auffassung des vzbv nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass zahlreiche Anbieter im Vergleich fehlten.
Nachrichtenportale müssen Produktempfehlungen in ihren Artikeln deutlich als Werbung kennzeichnen, wenn sie mit einer Provision am Verkauf der Produkte beteiligt sind. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die BuzzFeed, Inc. entschieden.
Online-Vermittler von Flugreisen müssen auf ihrer Internetseite bereits zu Buchungsbeginn Zusatzkosten für die Aufgabe von Gepäckstücken sowie erhöhte Servicegebühren für gängige Kreditkarten angeben. Das hat das Oberlandesgericht Dresden nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Travel24.com AG entschieden.
Online-Anbieter müssen auf ihrer Internetseite klar und eindeutig darüber informieren, ob sie an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen. Das hat der Bundesgerichtshof nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Bünting E-Commerce GmbH & Co KG entschieden.
Eine Bank darf für Kredite im Internet nicht mit einem Best-Zinssatz werben, die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu den Konditionen aber lediglich in einer winzigen Fußnote auf der Folgeseite platzieren. Das hat das Landgericht Düsseldorf nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Santander Consumer Bank AG entschieden.