Versteckte Werbung oder guter Rat? Fake News oder Fakt? Nachhaltig produziert oder grün gewaschen? Der Verbraucheralltag ist gespickt mit Fragen, die sich nicht immer leicht beantworten lassen. Schulen, die junge Menschen darauf vorbereiten, Entscheidungen überlegt zu treffen, zeichnet der vzbv als Verbraucherschulen aus.
Professionelle Leihservices im Bereich Mobilität sind bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern bekannt: Angebote für Bikesharing kennen 79 Prozent, für Carsharing 87 Prozent und für privates Autoleihen über Internetplattformen 88 Prozent der Befragten. Genutzt werden diese Mobilitätsangebote nach wie vor vergleichsweise selten.
Das Landgericht Berlin hat der COM Office GmbH untersagt, die Internetadresse Standesamt24.de für ihr kostenpflichtiges Online-Angebot zur Beschaffung von Dokumenten und Urkunden bei den Standesämtern zu verwenden. Mit dem Urteil gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands in wesentlichen Punkten statt.
Freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft tragen nicht dazu bei, Kinder wirksam vor dem Marketing für unausgewogene Lebensmittel zu schützen. Das ist das Fazit des vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beauftragten Berichts „Lebensmittel mit Kinderoptik und deren Bewerbung“.
Bereits im November 2020 forderten maßgebliche Patientenorganisationen inklusive des vzbv die Neuaufstellung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) noch in dieser Legislaturperiode. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des vzbv liefert jetzt einen Vorschlag, wie das Stiftungsmodell konkret aussehen könnte.
Schulen sollen optimal bilden und auf ein selbstbestimmtes Leben vorbereiten. Werbung gewinnorientierter Unternehmen hat aus Sicht des Verbraucherschutzes dort nichts zu suchen. In der Realität sind Wirtschaftsakteure im Klassenzimmer aber sehr aktiv. Der vzbv hat eine Online-Befragung zu diesem Thema durchgeführt.
Durch die neue EU-Verbandsklage könnten Verbraucher bei Massenschäden ohne eigene Klage Entschädigungen erhalten. Weil die relevante EU-Richtlinie den Mitgliedsstaaten jedoch viel Spielraum bei der Umsetzung lässt, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nun ein Gutachten vorgelegt, das zeigt, wie es gehen könnte.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der die Insolvenzabsicherung bei Pauschalreisen völlig neu ausrichtet. Damit ist der Weg für einen Reisesicherungsfonds frei, der die Insolvenzabsicherung erstmals seit 30 Jahren europarechtskonform und verbraucherfreundlich ausgestaltet.
Nach langem Abwarten will die Bundesregierung EU-Vorgaben zum besseren Verbraucherschutz umsetzen sowie die Transparenz von Netzentgelten und die Wasserstoffnetze neu regeln. Der jetzt vom BMWi vorgelegte Gesetzesentwurf bietet für Verbraucher Verbesserungen, an einigen Stellen muss aber nachgebessert werden.