Ein Online-Reisevermittler muss vor Vertragsabschluss neben dem Flugpreis auch Extrakosten für die Gepäckaufgabe angeben. Das hat das Oberlandesgericht Dresden nach einer Klage des vzbv gegen die Invia Flights Germany GmbH entschieden. Diese betreibt unter anderem das Internetportal „Ab-in-den-Urlaub“.
Flugausfälle, Verspätungen, lange Warteschlangen an Sicherheitskontrollen und überbuchte Flüge – Reisende sind die Leidtragenden des anhaltenden Chaos im Flugverkehr. Der vzbv begrüßt den für Herbst anberaumten Flug-Gipfel. Er fordert, dass der Flugverkehr zuverlässiger, stressfreier und vor allem verbraucherfreundlicher gestaltet wird.
Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten konnten sich nicht auf eine Revision der Fluggastrechte einigen. Das Aus für die Verhandlungen bedeutet für Verbraucher, dass ihnen ihre jetzigen Rechte bei Flugverspätungen und -stornierungen erhalten bleiben.
Im Rahmen des von der Europäischen Kommission koordinierten jährlichen „Internet Sweep“ untersuchte der vzbv im letzten Jahr zwölf Webseiten von Fluggesellschaften und Vermittlern von Flügen und Unterkünften. In sechs Fällen leitete der vzbv Verfahren ein.
Die Fluggastrechteverordnung der EU hat wichtige Verbesserungen für die Verbraucher gebracht. Dieses Qualitätssicherungssystem soll nun durch eine erneute Überarbeitung der Verordnung verbessert werden. So wird die Sicherung von Anschlussflügen in die Gesetzgebung mit einbezogen.
LG Leipzig vom 8.03.2013 (05 O 2324/24)
Das Landgericht Leipzig hat dem Reisevermittler Unister untersagt, auf seiner Internetseite fluege.de mit zu niedrigen Flugpreisen zu werben und kostenpflichtige Zusatzleistungen per Voreinstellung anzubieten. Damit gaben die Richter eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt.
Bahnbrechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle: Klauseln im Kleingedruckten, nach denen die Flugzeiten unverbindlich sind, benachteiligen den Kunden unangemessen und sind unwirksam. Der vzbv setzte sich erfolgreich gegen TUI und British Airways durch.
Der Gesetzentwurf für eine Schlichtung im Luftverkehr wurde nun im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages mit Experten diskutiert.Der vzbv begrüßt, dass die Schlichtung nun endlich umgesetzt werden soll. Allerdings schränkt der vorliegende Gesetzesentwurf die Zuständigkeiten der Schlichtungsstelle zu stark ein.
OLG Celle vom 7.02.2013 (11 U 82/12)
Ein Reiseveranstalter darf die in der Buchung angegebenen Flugzeiten nicht ohne triftigen Grund ändern. Eine von TUI Deutschland verwendete Klausel, nach der die Flugzeiten unverbindlich sind, benachteiligt den Kunden unangemessen und ist unwirksam. Das hat das Oberlandesgerichte Celle nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen TUI Deutschland entschieden.
Verbraucher erwarten es, und der vzbv tut es: Mit zahlreichen Verfahren setzt er Verbraucherinteressen auch direkt mit rechtlichen Schritten durch. Mehr als 1.000 Verfahren führen die Juristinnen und Juristen des vzbv und der Verbraucherzentralen zu diesem Zweck – pro Jahr.